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Nist­hil­fen schon im Herbst planen

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Die Umwelt-Dezer­nen­tin des Krei­ses, Dr. Heid­run Orth-Kroll­mann weist auf ein Ange­bot der Unte­ren Natur­schutz­be­hör­de (UNB) hin. Danach bie­tet die Unte­re Natur­schutz­be­hör­de rund ums Jahr ein wech­seln­des Sor­ti­ment von Nist- und Quar­tier­hil­fen für ver­schie­de­ne Vögel und Fle­der­mäu­se an. Dazu gehö­ren neben den bewähr­ten künst­li­chen Schwal­ben­nes­tern auch Höh­len- und Halb­höh­len­käs­ten oder anspruchs­vol­le Ein­bau­stei­ne, die bei Neu­bau­ten in die Wand inte­griert wer­den und eine Öff­nung nach außen haben. Manch­mal sind auch ein­fa­che Bau­sät­ze im Ange­bot, um Kin­der an den Arten­schutz und die För­de­rung der Bio­di­ver­si­tät heranzuführen.

Wer kei­ne ander­wei­ti­ge Ver­pflich­tung hat (z.B. aus einer Kom­pen­sa­ti­ons­pflicht für einen Quar­tier­ver­lust), kann von der UNB kos­ten­lo­se Quar­tier­hil­fen in klei­nen Men­gen erhal­ten. Vor­aus­set­zung ist eine kon­kre­te, prak­ti­ka­ble und fach­lich durch­dach­te Idee mit genau­er Orts­an­ga­be. Die Ver­pflich­tung, die Nist­hil­fe dau­er­haft dort zu belas­sen und zu betreu­en, ist selbst­ver­ständ­lich. Eine Bera­tung gibt es unter der Tele­fon­num­mer 06124/510–311.

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