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Auch im Rheingau-Taunus-Kreis steigt die Inzidenz über 35
Die Inzidenz im Rheingau-Taunus-Kreis ist über 35 gestiegen, so dass auch dort eine Allgemeinverfügung erlassen worden ist. Sie gilt ab dem 27. August, zunächst bis einschließlich 19. September. Geregelt wird darin insbesondere die 3‑G-Regel bei Veranstaltungen in Innenräumen, in der Innengastronomie sowie bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen. Zu finden ist die Allgemeinverfügung auf der Seite des Rheingau-Taunus-Kreises.