Lokal
Gaststätten auf dem Land erhalten
Land fördert Investitionen
Das Land legt ein Sonderprogramm zur Stärkung der Gastronomie im ländlichen Raum auf. Hierauf weist die Landtagsabgeordnete Petra Müller-Klepper die Branche im Rheingau-Taunus hin. Die Betriebe können das Programm nutzen, da der Kreis zur Gebietskulisse „Ländlicher Raum“ des Entwicklungsplanes ländlicher Raum Hessen gehört.
„Mit der Initiative soll dem ‚Gaststättensterben‘ auf dem Land entgegengewirkt und die Weiterentwicklung des Gastgewerbes gefördert werden. Es gilt, das vorhandene Angebot zu stützen, zukunftsfähig zu machen und so die Wirtshauskultur zu erhalten“, erklärte die CDU-Politikerin.
Gasthäuser und Dorfgaststätten böten nicht nur kulinarische Erlebnisse. „Sie sind auch Orte der Begegnung, des geselligen Zusammentreffens, des sozialen Miteinanders und ein Stück Lebensqualität“, betonte die Abgeordnete. Ihnen komme eine wichtige Bedeutung für die Gemeinschaft und das Vereinsleben zu. Zudem seien sie ein unverzichtbares Serviceangebot für Gäste aus nah und fern, stärkten die Wirtschaftskraft und die Beschäftigung in der Region.
Im Rahmen des Programms werden Anschaffungen und bauliche Investitionen ab 15.000 Euro gefördert — wie beispielsweise eine Gastraumrenovierung, die Modernisierung der Küche, der Bau einer Außenterrasse oder die Anschaffung digitaler Technik. Die Höchstfördersumme beläuft sich auf 200.000 Euro.
Das Programm, mit dem ein Punkt der schwarz-grünen Koalitionsvereinbarung umgesetzt wird, soll Mitte September starten und bis Ende 2023 laufen. Insgesamt stehen 10 Millionen Euro bereit. Für die Antragstellung sollen in regelmäßigen Abständen rund vierwöchige Zeitfenster definiert werden, in denen ein Antrag bei der WI-Bank Hessen digital gestellt werden kann.
Weitere Informationen https://www.wibank.de/wibank/sonderprogramm-gaststaetten