Lokal

Brief­wahl­be­an­tra­gung für die Bun­des­tags­wahl ab heu­te möglich

Veröffentlicht

am

Seit heu­te kön­nen in Tau­nus­stein die Brief­wahl­un­ter­la­gen für die Bun­des­tags­wahl im Sep­tem­ber bean­tragt wer­den. Dies ist auf ver­schie­de­nen Wegen möglich.

Am schnells­ten geht die Bean­tra­gung online. Über einen Link auf der Home­page der Stadt Tau­nus­stein www.taunusstein.de/briefwahl steht Ihnen ein Online-For­mu­lar zur Ver­fü­gung. Tra­gen Sie Ihre per­sön­li­chen Daten ein und Sie erhal­ten Ihre Brief­wahl­un­ter­la­gen nach weni­gen Tagen an Ihre Wohn­an­schrift oder an eine von Ihnen ange­ge­be­ne Wunsch­adres­se, sogar im Aus­land. Das Online-Ange­bot steht Ihnen bis zum 22. Sep­tem­ber zur Verfügung.

Bei einer schrift­li­chen Antrag­stel­lung, ent­we­der per form­lo­sem Brief, per Fax oder mit­tels Vor­druck auf der Wahl­be­nach­rich­ti­gung ist Ihre per­sön­li­che Unter­schrift erfor­der­lich. Sie kön­nen auch eine ande­re Per­son mit der Antrag­stel­lung bevoll­mäch­ti­gen, in die­sem Fall ist jedoch eine per­sön­lich unter­schrie­be­ne Voll­macht not­wen­dig. Eine tele­fo­ni­sche Antrag­stel­lung ist nicht möglich!

Auch das Wahl­bü­ro der Stadt Tau­nus­stein hat ab Mon­tag, 16.08. wie­der für Sie geöff­net. Coro­na bedingt fin­den Sie die­ses nicht im Rat­haus, son­dern wie schon bei der Kom­mu­nal­wahl im März im benach­bar­ten Bür­ger­haus Tau­nus, Raum Ost. Sie brau­chen kei­nen Ter­min, aber bit­te beach­ten Sie die Öff­nungs­zei­ten und die aktu­ell gel­ten­den Coronabestimmungen!

Die Öff­nungs­zei­ten sind:

Mon­tag bis Frei­tag 8.00 bis 12.00 Uhr, zusätz­lich
Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag 14.00 bis 16.00 Uhr
Mitt­woch 14.00 bis 18.00 Uhr

Hier kön­nen Sie sich gegen Vor­la­ge eines Aus­wei­ses Brief­wahl­un­ter­la­gen aus­stel­len las­sen und wenn Sie möch­ten sogar vor Ort Ihre Brief­wahl durch­füh­ren. Falls vor­han­den, brin­gen Sie bit­te Ihre Wahl­be­nach­rich­ti­gung mit. Die­se soll­te Ihnen bis Anfang Sep­tem­ber zuge­stellt werden.

Sofern Sie bis zum 05.09.2021 kei­ne Wahl­be­nach­rich­ti­gung erhal­ten haben, soll­ten Sie im Zeit­raum 6. bis 10. Sep­tem­ber Ihr Recht auf Ein­sicht in das Wäh­ler­ver­zeich­nis wahr­neh­men und Ihre Ein­tra­gung ins Wäh­ler­ver­zeich­nis durch das Wahl­bü­ro prü­fen lassen.

Sie waren bereits Wahl­hel­fer in Tau­nus­stein? Wir freu­en uns auch bei der Bun­des­tags­wahl über Ihre Unterstützung!

Für alle Fra­gen rund um das The­ma Wah­len ste­hen wir unter 06128/241–391 oder ‑119 zur Ver­fü­gung. Bei Fra­gen zur Brief­wahl oder zum Wäh­ler­ver­zeich­nis errei­chen Sie das Wahl­bü­ro unter der Ser­vice-Num­mer 06128/241–500.

Machen Sie bit­te von Ihrem Wahl­recht Gebrauch. Gehen Sie wählen!

Die mobile Version verlassen