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Amts­ge­richt soll Neu­bau im Gebiet „Ober der Hardt“ beziehen

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Das Amts­ge­richt Bad Schwal­bach soll sei­nen neu­en Stand­ort in einem Neu­bau im Gebiet „Ober der Hardt“ fin­den. Dies hat Jus­tiz­mi­nis­te­rin Eva-Küh­ne-Hör­mann der Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten Petra Mül­ler-Klep­per auf deren Anfra­ge nach dem aktu­el­len Sach­stand mit­ge­teilt. Eine geeig­ne­te Bestands­im­mo­bi­lie in Bad Schwal­bach habe nicht gefun­den wer­den können.

Der Lan­des­be­trieb Bau und Immo­bi­li­en Hes­sen (LBIH) ste­he in Ver­hand­lun­gen über die Anmie­tung eines Neu­baus am Stand­ort „Ober der Hardt“. „Die Pla­nun­gen für das neue Gebäu­de sind abge­schlos­sen. Bei plan­mä­ßi­gem Ver­lauf kommt ein Bezug des neu­en Gebäu­des durch das Amts­ge­richt im drit­ten Quar­tal 2023 in Betracht“, heißt es im Schrei­ben der Minis­te­rin. „Die Wei­chen sind gestellt: Die Kreis- und Kur­stadt Bad Schwal­bach wird wei­ter­hin der Sitz des Amts­ge­richts sein“, begrüß­te Petra Müller-Klepper.

Die Jus­tiz wer­de dann aus dem Rothen­bur­ger Schlöss­chen aus­zie­hen, das sich im Eigen­tum des Lan­des Hes­sen befin­det und sanie­rungs­be­dürf­tig ist. Es wäre auch nach einer kos­ten­in­ten­si­ven Sanie­rung und Umbau­ten nur ein­ge­schränkt für den Gerichts­be­trieb geeig­net und kön­ne den Platz­be­darf des Amts­ge­richts nicht decken. Des­halb sei bereits vor eini­ger Zeit in Abstim­mung mit dem LBIH, dem Amts­ge­richt selbst und dem Ober­lan­des­ge­richt ent­schie­den wor­den, dass die Unter­brin­gung an einem ande­ren Stand­ort erfol­gen soll. Über die wei­te­re Ver­wen­dung des denk­mal­ge­schütz­ten Rothen­bur­ger Schlöss­chens wer­de der LBIH befin­den, der das Anwe­sen bewirtschafte.

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