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Gesun­de Jugend­li­che kön­nen sich im Impf­zen­trum imp­fen lassen

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Lei­tung des IZ Elt­ville: Es braucht eine hohe Durch­imp­fungs­ra­te / Imp­fun­gen für 12- bis 17-Jäh­ri­ge ab sofort möglich

Sol­len Kin­der und Jugend­li­che zwi­schen 12 und 17 Jah­ren gegen Coro­na geimpft wer­den oder doch noch nicht? Es gibt dazu unter­schied­li­che Mei­nun­gen unter Exper­ten und natür­lich auch unter den Eltern und Jugend­li­chen selbst. Trotz­dem erhöht sich die Zahl der Ange­bo­te. Zuletzt gab es eine Son­der­impf­ak­ti­on für die­se Alters­grup­pe in Wies­ba­den. Auch der Rhein­gau-Tau­nus-Kreis will nun Impf­ak­tio­nen für die­se Alters­grup­pe durch­füh­ren und posi­tio­niert sich ein­deu­tig als Befür­wor­ter von Imp­fun­gen an jun­gen Men­schen. Die­se Kin­der und Jugend­li­che mit Eltern­teil (Erzie­hungs­be­rech­tig­te) kön­nen ab Diens­tag, 27. Juli 2021, ins Impf­zen­trum nach Elt­ville in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr – täg­lich – ohne Regis­trie­rung kom­men. Das Team des Impf­zen­trums steht des­halb bereits im Gespräch mit den Gym­na­si­um Elt­ville wegen eines Feri­en­impf­an­ge­bo­tes für Schü­le­rin­nen und Schüler.

Über allem steht aber: Es muss eine fach­li­che und umfas­sen­de Bera­tung des impf­wil­li­gen Jugend­li­chen und der Eltern durch einen Arzt zuvor erfolgt sein. „Wir sind froh dar­über, einen Kin­der­arzt in unse­rem Team zu haben“, betont Dr. Doris Mall­mann, Ärzt­li­che Lei­te­rin von Eco­ca­re im Impf­zen­trum des Rhein­gau-Tau­nus-Krei­ses in Elt­ville. Es gilt dabei mög­li­che Risi­ken abzu­wä­gen und auch auf die restrik­ti­ve Emp­feh­lung der STIKO einzugehen.

„Um die Coro­na-Pan­de­mie zu bewäl­tig­ten, brau­chen wir im Rhein­gau-Tau­nus-Kreis drin­gend eine hohe Durch­imp­fungs­ra­te zum Schutz für mög­lichst vie­le Men­schen,“ betont die Lei­te­rin. Dazu trägt auch die Grup­pe der älte­ren Jugend­li­chen / jun­gen Voll­jäh­ri­gen mit ihrer Impf­be­reit­schaft bei. Das Team des Impf­zen­trums infor­miert nun dar­über, dass es der­zeit mög­lich ist, rela­tiv schnell zu Impf­ter­mi­nen zu kom­men. Eine Regis­trie­rung beim Lan­des­impf­por­tal (www.impfterminservice.hessen.de) ist für Jugend­li­che ab 16 Jah­ren mög­lich. Nach die­sem Schritt bekommt man der­zeit nach fünf bis zehn Werk­ta­gen einen Impf­ter­min angeboten.

Es gibt zudem ein schnel­les Online­an­ge­bot für kurz­fris­tig frei­ge­wor­de­ne Ter­mi­ne. Regis­trier­te Impf­be­rech­tig­te haben ab sofort die Mög­lich­keit über das offi­zi­el­le Ter­min­por­tal des Lan­des Hes­sen einen Impf­ter­min für die Erst­imp­fung inner­halb von maxi­mal vier Tagen zu buchen. Dr. Mall­mann: „An Impf­stof­fen ste­hen die mRNA Impf­stof­fe (Biontech, Moder­na) zur Verfügung.“

Vor­aus­set­zung als gesun­der Jugend­li­cher unter 16 Jah­ren eine Imp­fung zu bekom­men, ist der inten­si­ve Wunsch der betei­lig­ten Eltern und des Sohns oder der Toch­ter sowie eine ein­ge­hen­de ärzt­li­che Auf­klä­rung. Zur Ori­en­tie­rung vor einer Ent­schei­dung ist für Eltern, Jugend­li­che und Ärz­te ein Info­schrei­ben hilf­reich, das sie über COVID-19-Imp­fung für Kin­der und Jugend­li­che im Alter von 12 bis 17 Jah­ren auf den Sei­ten des Robert-Koch-Insti­tuts fin­den kön­nen. Alle Min­der­jäh­ri­gen benö­ti­gen für eine Imp­fung neben der eige­nen Impf­be­reit­schaft noch die schrift­li­che Zustim­mung ihrer Eltern; bei getrennt leben­den Eltern die von Mut­ter und Vater.

Abschlie­ßend noch Aus­füh­run­gen zu den unter­schied­li­chen Mei­nun­gen von Exper­ten:  Auf der einen Sei­te steht eine eher restrik­ti­ve STI­KO-Emp­feh­lung, die indi­vi­du­ell in ers­ter Linie das kör­per­li­che Risi­ko des Kin­des für einen schwe­ren COVID-Ver­lauf betrach­tet. Nur mas­siv ein­schrän­ken­de Erkran­kun­gen sieht die STIKO als rele­van­te Risi­ko­fak­to­ren. Ansons­ten wird der zumeist sym­ptom­ar­me Ver­lauf bei Min­der­jäh­ri­gen den mög­li­chen Lang­zeit­fol­gen, bzw. Fol­gen der Imp­fung gegen­über­ge­stellt. Wenig zusätz­li­cher Spiel­raum wird dar­über hin­aus bei sozia­ler Indi­ka­ti­on (Kon­takt zu Hoch­ri­si­ko­per­so­nen) gese­hen. Auf der ande­ren Sei­te sagen die aktu­el­len Infek­ti­ons­zah­len, dass gera­de die­se Grup­pen der­zeit die Pan­de­mie vor­an­trei­ben. In Coro­na-Zei­ten ist die Nach­fra­ge nach kin­der- und jugend­psych­ia­tri­schen Ange­bo­ten gestie­gen, sicher auch ein Hin­weis, wie viel Belas­tung aus Ängs­ten und sozia­len Ein­schrän­kun­gen erwächst, ganz zu schwei­gen von der Beschu­lungs­si­tua­ti­on, die viel mehr als zuvor auf Selbst­steue­rung und Selbst­ver­ant­wor­tung der Schü­ler baut, was vie­le ein­fach über­for­dert, und deren Eltern obendrein.

Bis­her war die Hal­tung des Lan­des Hes­sen, dass Imp­fun­gen bei 12- bis 15-Jäh­ri­gen bei Haus- oder Kin­der­ärz­ten statt­fin­den soll­ten, weil der damit ein­her­ge­hen­de Bera­tungs- und Betreu­ungs­be­darf nicht stan­dard­mä­ßig in den Impf­zen­tren als gege­ben ange­se­hen wur­de. Es gibt inzwi­schen jedoch eine geän­der­te Aus­sa­ge des Lan­des: „Soll­ten Impf­zen­tren in Ein­zel­fäl­len Imp­fun­gen für mög­lich und durch­führ­bar hal­ten, bestehen sei­tens des Lan­des aller­dings kei­ne Beden­ken.“ Somit kön­nen Jugend­li­che in Impf­zen­tren ihre Schutz­imp­fung erhalten.

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