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Son­der­impf­ak­ti­on mit John­son & John­son im Impf­zen­trum Eltville

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Impf­zeit­raum: 9. Juli 2021 ab 18:00 Uhr / Ter­min­ver­ga­be erfolgt über Onlineportal

Die Kreis­ver­wal­tung des Rhein­gau-Tau­nus-Krei­ses und der Betrei­ber des Impf­zen­trums am Wies­weg 7 in Elt­ville, Eco­Ca­re, unter­brei­ten kurz­fris­tig ein Impf­an­ge­bot mit dem nur ein­mal zu ver­ab­rei­chen­den Impf­stoff Jans­sen der Fir­ma John­son & John­son für alle Mit­bür­ge­rin­nen und Mit­bür­ger ab 18 Jah­ren im Rhein­gau-Tau­nus-Kreis. Die Son­der­ak­ti­on beginnt am Frei­tag, 9. Juli 2021 um 18:00 Uhr, nach dem regu­lä­ren Betrieb im Impf­zen­trum und wird dort – ent­spre­chen­de Buchun­gen vor­aus­ge­setzt – bis 1 Uhr nachts fort­ge­setzt. In die­ser Son­der­ak­ti­on wird aus­schließ­lich das Vak­zin von John­son & John­son verimpft.

Die Ter­min­ver­ga­be für die Impf­ak­ti­on erfolgt digi­tal über das dafür ein­ge­rich­te­te Online­por­tal unter www.etermin.net/EcoCare-Impfzentrum-RTK. Es wer­den meh­re­re Impf­stra­ßen im Impf­zen­trum für die Son­der­ak­ti­on geöff­net, für die Ter­min­bu­chung ist aber die Aus­wahl der Impf­stra­ße uner­heb­lich. Nach erfolg­rei­cher Ter­min­bu­chung wird eine Ter­min­be­stä­ti­gung per E‑Mail ver­sen­det. Ins­ge­samt ste­hen 500 Impf­do­sen zu Ver­fü­gung. „Soll­te die gesam­te Men­ge ver­impft wer­den, ist eine Wie­der­ho­lung die­ser Akti­on inner­halb des Monats Juli denk­bar“, berich­tet Land­rat Frank Kili­an. Die Akti­on rich­tet sich an alle Per­so­nen, die bis­her noch kei­nen Impf­ter­min erhal­ten haben und eine Imp­fung mit dem Impf­stoff von John­son & John­son möch­ten. Auch Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die bereits auf der Impf­sprin­ger­lis­te des Krei­ses regis­triert sind, kön­nen sich für die­se Son­der­ak­ti­on anmelden.

Zum Impf­ter­min muss die eige­ne Kran­ken­kas­sen­kar­te, der Per­so­nal­aus­weis, der Impf­aus­weis (wenn vor­han­den) und gege­be­nen­falls die eige­ne Medi­ka­men­ten­lis­te ins Impf­zen­trum mit­ge­bracht wer­den. Dar­über hin­aus wer­den alle Impf­wil­li­gen gebe­ten, zu ihrem Ter­min auch das Auf­klä­rungs­smerk­blatt sowie die Ana­mne­se und Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung aus­ge­füllt mitzuführen.

Die Stän­di­ge Impf­kom­mis­si­on (STIKO) emp­fiehlt den hoch­wirk­sa­men Vek­tor-basier­ten Impf­stoff von John­son & John­son für Per­so­nen ab 60 Jah­ren. Unter­halb die­ser Alters­gren­zen bleibt der Ein­satz des Impf­stoffs laut STI­KO-Emp­feh­lung indes nach ärzt­li­cher Auf­klä­rung und bei ent­spre­chen­der Risi­ko­ak­zep­tanz der zu imp­fen­den Per­son eben­falls mög­lich. Die­se Per­so­nen sind aus­drück­lich auf­ge­for­dert, sich vor der Ter­min­ver­ein­ba­rung an geeig­ne­ter Stel­le, z.B. über die Emp­feh­lun­gen der STIKO auf der Home­page des Robert-Koch-Insti­tu­tes über even­tu­el­le Risi­ken zu infor­mie­ren und die­se sorg­fäl­tig für sich per­sön­lich abzu­wä­gen.
Falls sich im Impf­zen­trum her­aus­stellt, dass eine Imp­fung aus medi­zi­ni­schen Grün­den nicht mög­lich ist, kön­nen die­se Per­so­nen kei­ne Imp­fung erhalten.

Eben­so wie für die übri­gen drei der­zeit in der Euro­päi­schen Uni­on (EU) bzw. in Deutsch­land zuge­las­se­nen Impf­stof­fe konn­te für den Impf­stoff von John­son und John­son eine hohe Schutz­wir­kung von min­des­tens 80 Pro­zent gegen eine schwe­re COVID-19-Erkran­kung bereits in den Zulas­sungs­stu­di­en bzw. in nach­fol­gend durch­ge­führ­ten nicht-ran­do­mi­sier­ten Beob­ach­tungs­stu­di­en nach­ge­wie­sen wer­den.
Zwei Wochen nach der ein­ma­li­gen Imp­fung mit die­sem Vak­zin gilt man als voll­stän­dig geimpft.

„Die­ses Ange­bot ist ein wei­te­rer, wich­ti­ger Schritt, um den Impf­fort­schritt im Kreis wei­ter vor­an­zu­trei­ben und kommt recht­zei­tig als Auf­takt zu den anste­hen­den Som­mer­fe­ri­en“, so die Lei­te­rin des Kri­sen­sta­bes Lia­ne Schmidt.

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