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KfW senkt Zin­sen durch Wei­ter­ga­be von nega­ti­ven Bankeneinständen

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Die KfW wird ab dem 01.07.2021 nega­ti­ve Ban­ken­ein­stän­de an ihre Finan­zie­rungs­part­ner im bank­durch­ge­lei­te­ten För­der­ge­schäft mit Pri­vat­kun­den und Unter­neh­men wei­ter­ge­ben kön­nen. Vor­aus­set­zung hier­für waren umfang­rei­che Anpas­sun­gen der IT-Sys­te­me sowohl bei der KfW als auch bei den Spar­kas­sen, Volks- und Raiff­ei­sen­ban­ken, Pri­vat­ban­ken und Lan­des­för­der­insti­tu­ten.
 
Zur Refi­nan­zie­rung ihres För­der­ge­schäfts begibt die KfW Anlei­hen auf den inter­na­tio­na­len Kapi­tal­märk­ten und erzielt dabei im aktu­el­len Nied­rig­zins­um­feld nied­ri­ge Zin­sen bis in den Minus­be­reich. Die Wei­ter­ga­be die­ses Vor­teils führt so zu „nega­ti­ven Ban­ken­ein­stän­den“ für die durch­lei­ten­den Ban­ken und damit zu deut­lich nied­ri­ge­ren Zin­sen als bis­her in den För­der­pro­gram­men für Exis­tenz­grün­der, Unter­neh­mer, pri­va­te Haus­hal­te oder kom­mu­na­le und sozia­le Unter­neh­men. Die Wei­ter­ga­be des Refi­nan­zie­rungs­vor­teils der KfW wird durch ein ver­bind­li­ches Kon­di­ti­ons- und Mar­gen­sys­tem zwi­schen KfW und Haus­ban­ken sicher­ge­stellt. Der Zins­satz für die End­kre­dit­neh­mer wird nach der Ein­füh­rung der Wei­ter­ga­be deut­lich sin­ken, jedoch im posi­ti­ven Bereich blei­ben. Die KfW gewinnt mit der nun mög­li­chen Wei­ter­ga­be von nega­ti­ven Ban­ken­ein­stän­den neu­en Spiel­raum für beson­ders güns­ti­ge Zin­sen, mit denen sie Inves­ti­tio­nen in wich­ti­gen Zukunfts­fel­dern wie z.B. Digi­ta­li­sie­rung oder Kli­ma­schutz noch inten­si­ver för­dern wird.
 
Die KfW hat zu Beginn des Jah­res bereits Minus­zin­sen in ihrem Direkt­ge­schäft mit Kom­mu­nen, Lan­des­för­der­insti­tu­ten und Lea­sing­ge­sell­schaf­ten gestar­tet. Fer­ner ist seit dem 01.02.2021 die Wei­ter­ga­be eines nega­ti­ven Ban­ken­ein­stan­des im Rah­men der Indi­vi­du­al­fi­nan­zie­rung für Unter­neh­men mög­lich. Die jetzt erfolg­te Umset­zung für die bank­durch­ge­lei­te­ten För­der­pro­gram­me wur­de zuguns­ten der von KfW und Kre­dit­wirt­schaft gemein­sam durch­ge­führ­ten KfW-Coro­na-Hil­fe für eini­ge Mona­te zurück­ge­stellt.
 
Der Vor­stands­vor­sit­zen­de der KfW, Dr. Gün­ther Bräu­nig, sagt: „Die Wei­ter­ga­be von nega­ti­ven Ban­ken­ein­stän­den in unse­ren För­der­pro­gram­men ist nach der KfW-Coro­na-Hil­fe ein wei­te­rer Mei­len­stein in der Zusam­men­ar­beit mit unse­ren Finan­zie­rungs­part­nern. Sie stärkt die Attrak­ti­vi­tät unse­rer För­der­kre­di­te, ermög­licht eine dif­fe­ren­zier­te Zins­ge­stal­tung ent­spre­chend unse­ren stra­te­gi­schen För­der­zie­len und unter­stützt damit wich­ti­ge Zukunfts­in­ves­ti­tio­nen in den Kli­ma­schutz sowie in Digi­ta­li­sie­rung, Nach­hal­tig­keit und Innovationen.“

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