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Coro­na-Hil­fe wird verlängert

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Bereits über 6 Mil­lio­nen Euro für Betrie­be im Rheingau-Taunus-Kreis

Klein­un­ter­neh­men und Solo­selbst­stän­di­ge im Rhein­gau-Tau­nus kön­nen auch über den 30. Juni hin­aus die Hes­sen-Mikro­li­qui­di­tät bean­tra­gen. „Das Coro­na-Hilfs­pro­gramm, das Ende Juni aus­lau­fen soll­te, wird bis zum 31. Dezem­ber 2021 ver­län­gert. Anträ­ge auf Dar­le­hen kön­nen bei der Wirt­schafts- und Infra­struk­tur­bank Hes­sen gestellt wer­den“, tei­len die Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten Petra Mül­ler-Klep­per und Peter Beuth mit.

Die Hes­sen-Mikro­li­qui­di­tät, die als eines der ers­ten Coro­na-Pro­gram­me vom Land im April 2020 auf­ge­legt wur­de, wer­de nach wie vor stark nach­ge­fragt – auch aus dem Rhein­gau-Tau­nus. „Das Virus ist wei­ter gefähr­lich, die ver­gan­ge­nen Mona­te wer­den noch lan­ge nach­wir­ken. Des­halb wer­den die Hilfs­an­ge­bo­te für Unter­neh­men vor­erst bei­be­hal­ten“, so die CDU-Politiker.

Das Pro­gramm wir­ke erfolg­reich — als Über­le­bens­hil­fe für Betrie­be und zur Siche­rung von Arbeits­plät­zen. „Der unkom­pli­zier­te Direkt­kre­dit zu güns­ti­gen Kon­di­tio­nen hat sich als fle­xi­bles und erfolg­rei­ches Instru­ment erwie­sen, um schnell und unbü­ro­kra­tisch Liqui­di­tät zu sichern und die schwie­ri­ge Zeit zu überstehen.“

Hil­fe kommt im Kreis an

Auch im Rhein­gau-Tau­nus kom­me die Hil­fe an. Bis Ende Mai wur­den von 248 Unter­neh­men aus dem Kreis­ge­biet Dar­le­hens­an­trä­ge gestellt. „Es sind bis­her 211 Bewil­li­gun­gen erfolgt und über 6 Mil­lio­nen Euro ins Kreis­ge­biet geflos­sen“, so die Abgeordneten.

Von den bewil­lig­ten Anträ­gen stam­men 49 aus der Gas­tro­no­mie, 29 aus der Bran­che der sons­ti­gen, über­wie­gend per­sön­li­chen Dienst­leis­tun­gen (wie z.B. Fri­seu­re), 16 aus dem Ein­zel­han­del, 12 von Unter­neh­men, die vor­be­rei­ten­de Bau­stel­len­ar­bei­ten anbie­ten, und 10 von Unter­neh­mern mit frei­be­ruf­li­chen, wis­sen­schaft­li­chen und tech­ni­schen Tätig­kei­ten. Die übri­gen ver­tei­len sich in klei­ne­rer Häu­fig­keit auf eine brei­te Palet­te wei­te­rer Bran­chen – vom Gesund­heits­we­sen über Kfz-Han­del, Unter­neh­mens­be­ra­tung, Rei­se­bü­ros und Hotels bis hin zu krea­ti­ven, künst­le­ri­schen und erzie­he­ri­schen Tätigkeiten.

Lan­des­weit sind bereits 243 Mil­lio­nen Euro an 8.351 Betrie­be aus­ge­zahlt wor­den. Ins­ge­samt ste­hen 374 Mil­lio­nen Euro bereit. Wie im Rhein­gau-Tau­nus wer­de wie in ganz Hes­sen mit dem Pro­gramm die Ziel­grup­pe erreicht. „75 Pro­zent der Antrag­stel­ler haben bis zu vier Mit­ar­bei­ten­de oder sind Solo­selb­stän­di­ge“, so Mül­ler-Klep­per und Beuth.

Hes­sen-Mikro­li­qui­di­tät stellt Unter­neh­men mit maxi­mal 50 Beschäf­tig­ten Dar­le­hen von 3.000 Euro bis zur Höchst­sum­me von 35.000 Euro zu einem Zins­satz von 0,75 Pro­zent zur Ver­fü­gung — ohne wei­te­re Gebüh­ren oder Kos­ten. Es sind kei­ne bank­üb­li­chen Sicher­hei­ten nötig. Finan­ziert wer­den kön­nen Betriebs­mit­tel, auch Mie­ten, Löh­ne, Zin­sen, Til­gun­gen. Die Lauf­zeit der Dar­le­hen beträgt 7 Jah­re bei 2 til­gungs­frei­en Jah­ren. Bei Bedarf kann der Kre­dit zum Teil in einen ver­lo­re­nen Zuschuss umge­wan­delt werden.

IHK und Hand­werks­kam­mer beraten

Vor der Antrag­stel­lung bei der WIBank, die über ein Online-Por­tal erfolgt, soll ein Bera­tungs­kon­takt mit einem Koope­ra­ti­ons­part­ner zur Ein­schät­zung der wirt­schaft­li­chen Trag­fä­hig­keit des Gewerbes/der frei­be­ruf­li­chen Tätig­keit vor und nach Über­win­dung der Kri­se statt­ge­fun­den haben. Als Ansprech­part­ner für die Betrie­be im Rhein­gau-Tau­nus ste­hen die IHK Wies­ba­den und die Hand­werks­kam­mer Wies­ba­den bereit.

Nähe­re Infor­ma­tio­nen zum Pro­gramm „Hes­sen-Mikro­li­qui­di­tät“ unter: https://www.wibank.de/wibank/hessen-mikroliquiditaet/hessen-mikroliquiditaet-522074

https://bauwole.de/
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