Lokal
Corona-Hilfe wird verlängert
Bereits über 6 Millionen Euro für Betriebe im Rheingau-Taunus-Kreis
Kleinunternehmen und Soloselbstständige im Rheingau-Taunus können auch über den 30. Juni hinaus die Hessen-Mikroliquidität beantragen. „Das Corona-Hilfsprogramm, das Ende Juni auslaufen sollte, wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Anträge auf Darlehen können bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen gestellt werden“, teilen die Landtagsabgeordneten Petra Müller-Klepper und Peter Beuth mit.
Die Hessen-Mikroliquidität, die als eines der ersten Corona-Programme vom Land im April 2020 aufgelegt wurde, werde nach wie vor stark nachgefragt – auch aus dem Rheingau-Taunus. „Das Virus ist weiter gefährlich, die vergangenen Monate werden noch lange nachwirken. Deshalb werden die Hilfsangebote für Unternehmen vorerst beibehalten“, so die CDU-Politiker.
Das Programm wirke erfolgreich — als Überlebenshilfe für Betriebe und zur Sicherung von Arbeitsplätzen. „Der unkomplizierte Direktkredit zu günstigen Konditionen hat sich als flexibles und erfolgreiches Instrument erwiesen, um schnell und unbürokratisch Liquidität zu sichern und die schwierige Zeit zu überstehen.“
Hilfe kommt im Kreis an
Auch im Rheingau-Taunus komme die Hilfe an. Bis Ende Mai wurden von 248 Unternehmen aus dem Kreisgebiet Darlehensanträge gestellt. „Es sind bisher 211 Bewilligungen erfolgt und über 6 Millionen Euro ins Kreisgebiet geflossen“, so die Abgeordneten.
Von den bewilligten Anträgen stammen 49 aus der Gastronomie, 29 aus der Branche der sonstigen, überwiegend persönlichen Dienstleistungen (wie z.B. Friseure), 16 aus dem Einzelhandel, 12 von Unternehmen, die vorbereitende Baustellenarbeiten anbieten, und 10 von Unternehmern mit freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Tätigkeiten. Die übrigen verteilen sich in kleinerer Häufigkeit auf eine breite Palette weiterer Branchen – vom Gesundheitswesen über Kfz-Handel, Unternehmensberatung, Reisebüros und Hotels bis hin zu kreativen, künstlerischen und erzieherischen Tätigkeiten.
Landesweit sind bereits 243 Millionen Euro an 8.351 Betriebe ausgezahlt worden. Insgesamt stehen 374 Millionen Euro bereit. Wie im Rheingau-Taunus werde wie in ganz Hessen mit dem Programm die Zielgruppe erreicht. „75 Prozent der Antragsteller haben bis zu vier Mitarbeitende oder sind Soloselbständige“, so Müller-Klepper und Beuth.
Hessen-Mikroliquidität stellt Unternehmen mit maximal 50 Beschäftigten Darlehen von 3.000 Euro bis zur Höchstsumme von 35.000 Euro zu einem Zinssatz von 0,75 Prozent zur Verfügung — ohne weitere Gebühren oder Kosten. Es sind keine banküblichen Sicherheiten nötig. Finanziert werden können Betriebsmittel, auch Mieten, Löhne, Zinsen, Tilgungen. Die Laufzeit der Darlehen beträgt 7 Jahre bei 2 tilgungsfreien Jahren. Bei Bedarf kann der Kredit zum Teil in einen verlorenen Zuschuss umgewandelt werden.
IHK und Handwerkskammer beraten
Vor der Antragstellung bei der WIBank, die über ein Online-Portal erfolgt, soll ein Beratungskontakt mit einem Kooperationspartner zur Einschätzung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Gewerbes/der freiberuflichen Tätigkeit vor und nach Überwindung der Krise stattgefunden haben. Als Ansprechpartner für die Betriebe im Rheingau-Taunus stehen die IHK Wiesbaden und die Handwerkskammer Wiesbaden bereit.
Nähere Informationen zum Programm „Hessen-Mikroliquidität“ unter: https://www.wibank.de/wibank/hessen-mikroliquiditaet/hessen-mikroliquiditaet-522074