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Bau­recht für Sau­en­hal­ter geändert

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Erleich­ter­te Stallum­bau­ten ermöglicht

Vie­le Land­wir­te wol­len in Tier­wohl inves­tie­ren, schei­tern dabei aber an recht­li­chen Hür­den. Das Bau­recht bremst Land­wir­te bei geplan­ten Stallum­bau­ten aus. Im Fall von Umbau­ten ver­lie­ren sie den Bestands­schutz. Die­se Stall­bau­brem­se haben wir für die Sau­en­hal­ter in Deutsch­land gelöst. Denn wir haben auf Frak­ti­ons­in­itia­ti­ve hin das Gesetz zur bau­li­chen Anpas­sung von Anla­gen der Jung­sau­en- und Sau­en­hal­tung ver­ab­schie­det. Damit haben wir auch die Wei­chen dafür gestellt, dass För­der­mit­tel in Höhe von 300 Mil­lio­nen Euro abflie­ßen kön­nen. Dies teilt der CDU-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Klaus-Peter Willsch mit.

„Wir hät­ten als Uni­ons­frak­ti­on ger­ne auch den ande­ren Nutz­tier­hal­tern gehol­fen. Des­halb hat­ten wir im Koali­ti­ons­ver­trag ver­ein­bart: Wer Stäl­le zu Tier­wohl­zwe­cken moder­ni­sie­ren will, muss den Bestands­schutz behal­ten. Die Bun­des­re­gie­rung hat­te dafür einen Gesetz­ent­wurf vor­ge­legt, den wir mit einer Frak­ti­ons­in­itia­ti­ve auch par­al­lel ein­ge­bracht haben. Die­ser lag trotz 1. Lesung und Anhö­rung seit Sep­tem­ber auf Eis und wur­de dann end­gül­tig von der SPD-Bun­des­tags­frak­ti­on abge­lehnt. Das war und ist zutiefst bedau­er­lich. Wer in öffent­li­chen Debat­ten mehr Tier­wohl for­dert, muss tier­freund­li­che­re Stäl­le ermög­li­chen – für ALLE Nutz­tier­hal­ter. Genau dafür set­zen sich übri­gens gemein­sam mit uns inzwi­schen auch die Län­der ein,“ erklärt Klaus-Peter Willsch.

„Der Bun­des­rat for­dert seit Dezem­ber 2020 eine neue Pri­vi­le­gie­rung im Bau­ge­setz­buch für alle Tier­hal­ter und für alle bau­li­chen Maß­nah­men zu Tier­wohl­zwe­cken. Die­se For­de­rung konn­ten wir aller­dings mit der SPD-Bun­des­tags­frak­ti­on nicht abschlie­ßend auf­grei­fen und lösen. Umso wich­ti­ger war es uns, noch für eine Grup­pe etwas zu errei­chen, die zwin­gend und am drin­gends­ten eine Rege­lung braucht – unse­re Sau­en­hal­ter. Denn Bun­des­re­gie­rung und Bun­des­rat hat­ten den Rege­lungs­rah­men für die­se im Febru­ar ver­än­dert und ver­schärft. Durch die sieb­te Ver­ord­nung der Tier­schutz-Nutz­tier­hal­tungs­ver­ord­nung wer­den Umbau­ten zwin­gend erfor­der­lich. Die­se waren aber bis­lang bau­recht­lich nicht geneh­mi­gungs­fä­hig. Durch das neue Gesetz haben wir die­sen Stau jetzt auf­ge­löst. Und so kön­nen die Mit­tel aus dem Stallum­bau­pro­gramm abflie­ßen. Wir hat­ten als CDU/C­SU-Bun­des­tags­frak­ti­on dafür gesorgt, dass der Bund sau­en­hal­ten­de Betrie­be bei dem Umbau ihrer Stäl­le mit ins­ge­samt 300 Mil­lio­nen Euro unter­stützt. Dies sind gute Nach­rich­ten für die Sau­en­hal­ter in mei­nem Wahl­kreis. Sie haben nun Pla­nungs­si­cher­heit und kön­nen För­der­mit­tel effek­tiv nut­zen,“ so Willsch weiter.

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