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Coro­na-Kon­takt­da­ten für die Nachverfolgung

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Auch für Geimpf­te und Gene­se­ne wei­ter­hin verpflichtend

Seit 9. Mai 2021 gel­ten für Gene­se­ne und Geimpf­te ange­pass­te Coro­na-Regeln in Hes­sen. Nicht geän­dert wur­de für die­se Per­so­nen­grup­pe die Pflicht, bei Gas­tro­no­mie-Besu­chen oder auch für kör­per­na­he Dienst­leis­tun­gen die Kon­takt­da­ten anzu­ge­ben. „Die Anga­be der per­sön­li­chen Daten ist gemäß Ver­ord­nung vor­ge­schrie­ben und wei­ter­hin zwin­gend erfor­der­lich“, teilt die Lei­te­rin des Kreis-Gesund­heits­am­tes Dr. Rena­te Wil­helm mit. „Bei Tref­fen zäh­len Geimpf­te und Gene­se­ne zwar nicht mehr zur Zahl der erlaub­ten Per­so­nen dazu und haben auch ansons­ten erleich­ter­te Bedin­gun­gen in etli­chen Berei­chen. Soll­te aber die soge­nann­te Del­ta-Vari­an­te des Coro­na-Virus, die frü­he­re indi­sche Muta­ti­on, bei einem Infi­zier­ten nach­ge­wie­sen wer­den, müs­sen auch geimpf­te und gene­se­ne Kon­takt­per­so­nen in Qua­ran­tä­ne. Des­halb ist es so wich­tig, die Daten aller mög­li­chen Kon­takt­per­so­nen zu erfas­sen“, so Wilhelm.

Für die Kon­takt­da­ten­er­fas­sung kann seit Ende März bereits kreis­weit die Luca App ver­wen­det wer­den, aber auch über die Coro­na-Warn-App kann ein­ge­checkt wer­den. Selbst­ver­ständ­lich kön­nen Gas­tro­no­mie­be­trie­be sowie alle ande­ren Ein­rich­tun­gen, die eine lücken­lo­se Kon­takt­da­ten­er­fas­sung gewähr­leis­ten und kon­trol­lie­ren müs­sen, Lis­ten auch in Papier­form füh­ren oder haus­ei­ge­ne Erfas­sungs-Apps anbieten.

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