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Digi­ta­le Impf­aus­wei­se kom­men per Post

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Bereits durch­ge­impf­te Per­so­nen erhal­ten digi­ta­len Impfausweis

„Im Impf­zen­trum des Rhein­gau-Tau­nus-Krei­ses in Elt­ville kön­nen kei­ne digi­ta­len Impf­nach­wei­se für bereits durch­ge­impf­te Per­so­nen abge­holt wer­den“, dar­auf weist der Kri­sen­stab des Rhein­gau-Tau­nus-Krei­ses hin.
Eine Mel­dung über Rund­funk­me­di­en, die auf die­se Mög­lich­keit hin­ge­wie­sen hat­te, sorg­te am ver­gan­ge­nen Don­ners­tag für lan­ge Schlan­gen vor dem Impf­zen­trum. „Es ist ärger­lich, dass wir alle Per­so­nen auf­grund die­ser Fehl­in­for­ma­ti­on wie­der nach Hau­se schi­cken muss­ten“, so Land­rat Frank Kili­an.
Sei­tens des Minis­te­ri­ums des Innern und für Sport wird momen­tan an einer Lösung gear­bei­tet, bereits geimpf­ten Per­so­nen nach­träg­lich den Impf­nach­weis aus­zu­stel­len. Vor­ge­se­hen ist, die­sen Per­so­nen den digi­ta­len Impf­nach­weis auto­ma­ti­siert pos­ta­lisch zuzu­sen­den, sodass die­se nicht erneut ins Impf­zen­trum kom­men müs­sen.
„Sobald sei­tens des Minis­te­ri­ums die tech­ni­schen Mög­lich­kei­ten hier­für geschaf­fen sind, wird das Impf­zen­trum unver­züg­lich mit dem Ver­sand der digi­ta­len Impf­aus­wei­se begin­nen“, teilt Land­rat Kili­an mit.
Bereits Durch­ge­impf­te sol­len den digi­ta­len Impf­pass gegen Vor­la­ge eines Impf­nach­wei­ses und eines Per­so­nal­aus­wei­ses ab dem 14. Juni auch in Apo­the­ken erhal­ten kön­nen – wobei nach Anga­ben des Hes­si­schen Apo­the­ker­ver­ban­des zum Start noch nicht alle Apo­the­ken dabei sein werden.

Per­so­nen, die im Impf­zen­trum zum zwei­ten Mal geimpft wer­den bzw. mit John­son & John­son bereits bei der ers­ten Imp­fung als durch­ge­impft gel­ten, erhal­ten ihren digi­ta­len Impf­aus­weis dort unmit­tel­bar im Anschluss der Behand­lung, sobald auch hier die lan­des­weit ein­heit­li­chen tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen geschaf­fen sind.

Abschlie­ßend bit­tet der Kri­sen­stab des Rhein­gau-Tau­nus-Krei­ses alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger dar­um, einen für das Impf­zen­trum bestä­tig­ten Ter­min abzu­sa­gen, falls sie ihre Imp­fung bereits bei ihrem Haus­arzt oder an ande­rer Stel­le erhal­ten haben. Dies ist online unter www.impfterminservice.hessen.de oder tele­fo­nisch unter 116 117 möglich.

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