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Digi­ta­ler Impf­nach­weis ab 14. Juni verfügbar

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Wer gegen COVID-19 geimpft ist, kann einen zusätz­li­chen Impf­nach­weis erhal­ten – in einer Arzt­pra­xis, durch Betriebs­ärz­te, in Impf­zen­tren oder nach­träg­lich nun auch ab dem 14. Juni in einer Apo­the­ke. Für die Unter­neh­men sind ein funk­ti­ons­fä­hi­ger Bin­nen­markt und die damit ein­her­ge­hen­de Frei­zü­gig­keit in der EU wich­tig. Dies gilt etwa für die Tou­ris­mus­wirt­schaft, den Güter­ver­kehr – der die inter­na­tio­na­len Lie­fer­ket­ten auf­recht­erhält – oder für Grenz­pend­ler, die für die Betrie­be in den Grenz­re­gio­nen unver­zicht­bar sind. Ein Impf­nach­weis soll es grenz­über­schrei­tend ermög­li­chen zu bele­gen, dass eine Per­son gegen COVID-19 geimpft wur­de bzw. ein nega­ti­ves Test­ergeb­nis erhal­ten hat oder von der Krank­heit gene­sen ist. Das betrifft eben­falls Betrie­be der gewerb­li­chen Wirt­schaft, die Impf­nach­wei­se kon­trol­lie­ren. In der EU ist die Ein­füh­rung des “Green Cer­ti­fi­ca­te” für den 1. Juli geplant, aber sie­ben Mit­glied­staa­ten – dar­un­ter auch Deutsch­land – haben beschlos­sen, sich schon heu­te an das tech­ni­sche Gate­way anzu­schlie­ßen und damit zu begin­nen, EU-Zer­ti­fi­ka­te aus­zu­ge­ben. Wie die Bun­des­ver­ei­ni­gung Deut­scher Apo­the­ker­ver­bän­de (ABDA) mit­teilt, wol­len Apo­the­ken bereits ab Mit­te Juni Impf­nach­wei­se gegen COVID-19 aus dem gel­ben Impf­pass in eine App über­tra­gen. Der­zeit sind bereits mehr als 17 Mil­lio­nen Men­schen hier­zu­lan­de voll­stän­dig gegen COVID-19 geimpft. Die Nut­zung des digi­ta­len Zer­ti­fi­kats ist freiwillig.

Die wich­tigs­ten Fra­gen zusammengefasst

Mit wel­cher App lässt sich der digi­ta­le Impf­nach­weis nut­zen? Nut­zen kann man das digi­ta­le Zer­ti­fi­kat z. B. in der neu­en Cov­Pass-App (in Kür­ze ver­füg­bar) oder in der Coro­na-Warn-App. Letz­te­re hat bereits ges­tern ein neu­es Update (Ver­si­on 2.3) zur Ver­fü­gung gestellt, um künf­tig Impf­nach­wei­se zu hin­ter­le­gen. Zu fin­den ist die neue Funk­ti­on auf dem Start­bild­schirm der App. In der neu­en Ver­si­on fin­den Sie dort die Kate­go­rie “Impf­zer­ti­fi­kat hin­zu­fü­gen”. Für Dienst­leis­ter, die den Impf­sta­tus über­prü­fen möch­ten, wird es eine Prüf-App zur Prü­fung des Impf­zer­ti­fi­kats geben. Alter­na­tiv ist auch ein maschi­nen­les­ba­rer Aus­druck nutz­bar. Wo ist der Nach­weis erhält­lich? Ein QR-Code für den digi­ta­len Impf­nach­weis darf nur von auto­ri­sier­ten Per­so­nen in Impf­zen­tren, Arzt­pra­xen, und Kran­ken­häu­sern aus­ge­stellt wer­den. Auch Betriebs­ärz­te kön­nen Zer­ti­fi­ka­te aus­stel­len. Bereits voll­stän­dig immu­ni­sier­te Per­so­nen kön­nen eben­falls eine Apo­the­ke in der Nähe auf­su­chen. Auf dem Por­tal www.meinapothekenmanager.de, kön­nen Nut­ze­rin­nen und Nut­zer ab Mon­tag bun­des­weit Apo­the­ken in ihrer Nähe fin­den, die digi­ta­le Impf­nach­wei­se kos­ten­los aus­stel­len. Für Arzt­pra­xen oder Betriebs­ärz­te steht noch nicht fest, wann die­se digi­ta­le Nach­wei­se aus­stel­len kön­nen. Bei der Über­prü­fung von digi­ta­len Impf­nach­wei­sen ist ggf. ergän­zend ein Licht­bild­aus­weis vor­zu­le­gen. Wie hin­ter­le­ge ich den Nach­weis in der App? Laut Robert-Koch-Insti­tut (RKI) erhal­ten Sie nach der Coro­na-Imp­fung einen QR-Code digi­tal zum Abscan­nen oder als Aus­druck auf Papier im Impf­zen­trum, in der Arzt­pra­xis oder eben nach­träg­lich in der Apo­the­ke. Anschlie­ßend kann man in der Cov­Pass-App/­Co­ro­na-Warn-App das Impf­zer­ti­fi­kat über den QR-Code ein­scan­nen. Der Nach­weis für die Coro­na-Imp­fung wird direkt auf das Smart­phone geladen.

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