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Covid-19-Gene­se­nen­nach­weis auf­grund von Antikörperbestimmung?

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Was tun, wenn kein PCR-Test vorliegt

Aktu­ell errei­chen das Gesund­heits­amt des Rhein­gau-Tau­nus-Krei­ses vie­le Anfra­gen von Per­so­nen, die seit Beginn der Pan­de­mie mit hoher Wahr­schein­lich­keit an COVID-19 erkrankt waren, aber damals kei­nen PCR-Test erhal­ten hat­ten. „Die Rechts­la­ge zum Aus­stel­len eines Gene­se­nen­nach­wei­ses ist hier lei­der ein­deu­tig: Die­ser ist an das Vor­lie­gen eines posi­ti­ves PCR-Ergeb­nis­ses gebun­den“, so die Lei­te­rin des Gesund­heits­am­tes Dr. Rena­te Wil­helm. Der allei­ni­ge Nach­weis von Anti­kör­pern kann gemäß der COVID-19-Schutz­maß­nah­men-Aus­nah­me­ver­ord­nung hier­für nicht aner­kannt wer­den. Momen­tan lie­gen noch zu weni­ge Infor­ma­tio­nen dar­über vor, wie die ver­schie­de­nen Wer­te bei Anti­kör­per­be­stim­mun­gen ein­zu­ord­nen sind, zumal auch die Tests ver­schie­de­ner Anbie­ter ver­schie­de­ne Wer­te erge­ben können.

Für die Betrof­fe­nen bedeu­tet das, dass sie sich voll­stän­dig gegen Coro­na imp­fen las­sen müs­sen, um als geschützt zu gel­ten und von den momen­tan gel­ten­den Ein­schrän­kun­gen befreit zu sein. Mit den Impf­stof­fen von Astra­Ze­ne­ca und Biontech sowie Moder­na sind hier­für zwei Imp­fun­gen erfor­der­lich, mit dem Impf­stoff von John­son & John­son genügt eine Impfung.

Für die Impf­stof­fe von Astra­Ze­ne­ca und Biontech ist bereits bekannt, dass sie gut gegen die aktu­ell in Deutsch­land vor­herr­schen­de Virus­mu­ta­ti­on, die soge­nann­te bri­ti­sche Vari­an­te, schüt­zen. Auch gegen die soge­nann­te indi­sche Vari­an­te, die sich der­zeit in Groß­bri­tan­ni­en stark ver­brei­tet und die auch schon in Deutsch­land nach­ge­wie­sen wur­de, wir­ken die­se Impf­stof­fe sehr gut, aller­dings erst nach der zwei­ten Imp­fung. „Da bis­her nicht sicher ist, dass eine frü­her durch­ge­mach­te Infek­ti­on auch vor den Virus­mu­ta­tio­nen einen guten Schutz bie­tet, könn­te die­se Infor­ma­ti­on ein Grund dafür sein, sich voll­stän­dig imp­fen zu las­sen“, so Dr. Rena­te Wil­helm abschließend.

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