Blaulicht

Kos­ten­lo­se Fahrradcodierung

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Die Poli­zei­sta­ti­on Rüdes­heim bie­tet inter­es­sier­ten Bür­ge­rin­nen und Bür­gern die Mög­lich­keit, ihre Fahr­rä­der kos­ten­los codie­ren zu las­sen. Die Codier­ak­ti­on fin­det am Sonn­tag, 13.06.2021, in der Zeit von 14:30 Uhr bis 20:00 Uhr auf dem Gelän­de der Poli­zei­sta­ti­on Rüdes­heim statt. Eine Anmel­dung per Mail an pst.ruedesheim.ppwh@polizei.hessen.de oder in Aus­nah­me­fäl­len unter 06722–9112-18 ist hier­für erfor­der­lich. Bit­te geben Sie in der Anmel­dung ihren kom­plet­ten Namen, sowie Ihre Anschrift und die Rah­men­num­mer zu jedem der zu codie­ren­den Fahr­rä­der an. Eine Codie­rung ohne vor­he­ri­ge Anmel­dung ist nicht mög­lich, da die zu ver­ge­be­nen Plät­ze begrenzt sind. Die Akti­on fin­det aus­schließ­lich unter Beach­tung der aktu­ell gel­ten­den Hygie­ne­vor­schrif­ten statt. Das heißt, es muss zwin­gend eine Mund-Nasen­be­de­ckung getra­gen wer­den. Außer­dem gel­ten die vor­ge­schrie­be­nen Abstands­re­geln von 1,5 Meter pro Per­son. Bei der Codie­rung prä­gen die Beam­ten eine indi­vi­du­el­le Buch­sta­ben-/Zah­len­kom­bi­na­ti­on in den Rah­men des Rades, wel­che ver­schlüs­sel­te Infor­ma­tio­nen zum Besit­zer des Fahr­ra­des ent­hält. Fund­äm­ter und Poli­zei­dienst­stel­len kön­nen die­se Num­mer “über­set­zen”, so dass das Rad bei einem Auf­fin­den ein­deu­tig sei­nem recht­mä­ßi­gen Eigen­tü­mer zuge­ord­net wer­den kann. Neben dem posi­ti­ven Effekt, poten­zi­el­le Die­be abzu­schre­cken, bie­tet die Codie­rung zudem eine erhöh­te Chan­ce, ein gestoh­le­nes Fahr­rad sei­nem ursprüng­li­chen Besit­zer wie­der zurück­zu­brin­gen. Fahr­rad­rah­men aus Car­bon, Kev­lar oder Titan, sowie ultra­leich­te Renn­rad­rah­men wer­den aus Sicher­heits­grün­den nicht codiert. Die Codie­rung erfolgt mit einem Nadel­prä­ger wodurch die Ober­flä­che des Rah­mens leicht beschä­digt wird. Durch die Prä­gung mit dem Nadel­trä­ger kann die Garan­tie des Her­stel­lers für das Fahr­rad erlö­schen. Benö­tigt wer­den für die Codie­rung neben dem Fahr­rad ledig­lich ein Per­so­nal­aus­weis und der Eigen­tums­nach­weis wie z. B. die Rech­nung für das zu codie­ren­de Fahr­rad. Natür­lich ste­hen Ihnen die Poli­zei­be­am­ten an dem Tag auch für Fra­gen rund um das The­ma Fahr­rad­si­cher­heit, beson­ders in den Berei­chen der Dieb­stahl­si­che­rung und der Sicher­heit im Stra­ßen­ver­kehr, zur Verfügung.

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