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Neu­es Kata­stro­phen­schutz-Lösch­grup­pen­fahr­zeug für die Frei­wil­li­ge Feu­er­wehr Idstein

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Die Frei­wil­li­ge Feu­er­wehr Idstein erhält ein neu­es Kata­stro­phen­schutz-Lösch­grup­pen­fahr­zeug. Das Fahr­zeug soll die ört­li­che Feu­er­wehr ver­stär­ken und erreicht die Idstei­ner Feu­er­wehr über das Bun­des­amt für Bevöl­ke­rungs­schutz und Kata­stro­phen­hil­fe sowie das Hes­si­sche Innen­mi­nis­te­ri­um. Dies teilt der hei­mi­sche CDU-Bun­des­tag­ab­ge­ord­ne­te Klaus-Peter Willsch mit.

„Ich freue mich sehr, dass das neue Lösch­fahr­zeug bereit zum Aus­rü­cken ist. Die Kame­ra­den der Feu­er­wehr leis­ten einen unschätz­ba­ren Bei­trag für die Sicher­heit in Idstein – da ist eine erst­klas­si­ge Aus­rüs­tung extrem wich­tig. Sie ist eben­so Teil der Aner­ken­nung, die wir unse­ren Kame­ra­den dafür zukom­men las­sen, dass sie in ihrer Frei­zeit Mit­men­schen ret­ten und schüt­zen,“ so Willsch. „Das Lösch­grup­pen­fahr­zeug Kata­stro­phen­schutz (LF-KatS) ist eine erheb­li­che Berei­che­rung für unse­re Feu­er­wehr und leis­tet einen sehr wich­ti­gen Bei­trag für die Sicher­heit der Bür­ger in Idstein,“ so Klaus-Peter Willsch weiter

„Was die Ver­tei­lung von Fahr­zeu­gen, Aus­stat­tung und Gerät für den ergän­zen­den Kata­stro­phen­schutz an die Län­der betrifft, so hält sich der Bund streng an das Prin­zip einer mög­lichst gleich­mä­ßi­gen (pro­zen­tua­len) Aus­stat­tung in allen Län­dern. Er bedient daher mit jedem neu­en Fahr­zeug zuerst das Land mit der größ­ten pro­zen­tua­len Aus­stat­tungs-Lücke. Beson­ders beto­nen darf ich in die­sem Zusam­men­hang, dass die Aus­lie­fe­rung sei­tens des Bun­des­am­tes für Bevöl­ke­rungs­schutz aus­schließ­lich an die jewei­li­gen Län­der erfolgt. Von dort wird die Auf­tei­lung der Fahr­zeu­ge mit Aus­stat­tung und Gerät auf die ört­li­chen Auf­ga­ben­trä­ger nach eige­nem Ermes­sen und eige­ner Risi­ko­ein­schät­zung vor­ge­nom­men. Mit der Ergän­zung des Kata­stro­phen­schut­zes der Län­der mit Fahr­zeu­gen, Aus­stat­tung und Gerät in den Auf­ga­ben­be­rei­chen Brand­schutz, ABC-Schutz, Sani­täts­we­sen und Betreu­ung erfüllt der Bund sei­ne gesetz­li­che Auf­ga­be nach § 13 Zivil­schutz- und Kata­stro­phen­hil­fe­ge­setz (ZSKG). Der Bund ergänzt danach die vom Land und den kom­mu­na­len Ebe­nen bereit­ge­stell­ten Fahr­zeu­ge um sol­che, die im Ver­tei­di­gungs­fall zusätz­lich not­wen­dig sind. Art und Umfang der Ergän­zung wur­den in einem zwi­schen Bund und Län­dern abge­stimm­ten Aus­stat­tungs­kon­zept fest­ge­legt,“ erklärt Willsch zum Schluss.

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