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Tier­wohl­ver­bes­se­rungs­ge­setz soll in Bau­land­mo­bi­li­sie­rungs­ge­setz einfließen

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Der Prä­si­dent des Hes­si­schen Bau­ern­ver­ban­des, Kars­ten Schmal, hat im Vor­feld der abschlie­ßen­den Bera­tun­gen des Bau­land­mo­bi­li­sie­rungs­ge­set­zes im Bun­des­rat am kom­men­den Frei­tag in einem Schrei­ben unter ande­rem an Hes­sens Minis­ter­prä­si­dent Vol­ker Bouf­fier appel­liert, dafür Sor­ge zu tra­gen, dass die vom Bun­des­rat gefor­der­te Tier­wohl­ver­bes­se­rungs­ge­neh­mi­gung in das Bau­ge­setz­buch Ein­gang fin­det. Es kön­ne nicht sein, dass die Umset­zung von mehr Tier­wohl am Bau­recht schei­te­re.
„Wir Land­wir­te sind bereit, bei Ein­hal­tung des bestehen­den Tier­be­stan­des viel Geld in die Hand zu neh­men, um unse­ren Tie­ren mehr Platz, Frei­läu­fe nach außen und ande­re Tier­wohl­maß­nah­men ange­dei­hen zu las­sen. Hier­für müs­sen wir jedoch unse­re Stäl­le umbau­en kön­nen. Glei­ches gilt für die durch die neue Tier­schutz-Nutz­tier­hal­tungs­ver­ord­nung hohen Vor­ga­ben, ins­be­son­de­re für die Sau­en­hal­tung. Auch hier­für benö­ti­gen wir die Bau­rechts­än­de­rung“, betont Prä­si­dent Schmal in sei­nem Brief.

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