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Netz­ab­de­ckung im Rhein­gau-Tau­nus verbessern

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Das neue Mobil­funk-För­der­pro­gramm des Lan­des Hes­sen ist auf eine hohe Nach­fra­ge gesto­ßen – auch im Rhein­gau-Tau­nus. Wie die Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten Petra Mül­ler-Klep­per und Peter Beuth mit­tei­len, sind unter den 104 Kom­mu­nen, die bis­her eine Inter­es­sen­be­kun­dung beim Land abge­ge­ben haben, 7 Städ­te und Gemein­den aus dem Rheingau-Taunus.

„Trotz des Mobil­funk­aus­baus gibt es wei­ter­hin Gebie­te, in denen eine flä­chen­de­cken­de Ver­sor­gung sei­tens der Mobil­funk­netz­be­trei­ber bis­her lei­der nicht mög­lich war. Dort soll die Netz­ab­de­ckung mit Hil­fe des Pro­gramms ver­bes­sert wer­den. Dies wird ins­be­son­de­re unse­rem länd­li­chen Raum zugu­te kom­men“, erklär­ten die CDU-Politiker.

Das Land stel­le den Kom­mu­nen ins­ge­samt 50 Mil­lio­nen Euro bereit, um wei­ße Fle­cken zu besei­ti­gen. Damit könn­ten bis zu 300 zusätz­li­che Mobil­funk­stand­or­te ent­ste­hen. „Ein wei­ßer Fleck liegt dann vor, wenn ein Ort von kei­nem ein­zi­gen Netz­be­trei­ber ver­sorgt wird. Das För­der­pro­gramm greift in Gebie­ten, wo der Markt aus wirt­schaft­li­chen Grün­den nicht tätig wird und daher ansons­ten kein Aus­bau statt­fin­den wür­de. Das Land trägt bis zu 90 Pro­zent der Aus­ga­ben – maxi­mal 500.000 Euro pro Gemein­de“, erläu­ter­ten Mül­ler-Klep­per und Beuth. Die För­de­rung ermög­li­che eine Erschlie­ßung mit mobi­lem Breit­band ein­schließ­lich einer Ver­bes­se­rung der Notrufmöglichkeiten.

Den Kom­mu­nen kom­me dabei eine ent­schei­den­de Rol­le zu. „Sie ken­nen die Gege­ben­hei­ten am bes­ten.“ So hät­ten die sie­ben Kom­mu­nen aus dem Rhein­gau-Tau­nus eine Inter­es­sen­be­kun­dung für bestimm­te Berei­che bei der Kom­pe­tenz­stel­le Mobil­funk des Breit­band­bü­ros Hes­sen, die sie im För­der­ver­fah­ren unter­stüt­ze, abge­ge­ben. Wie die Abge­ord­ne­ten von Digi­tal­mi­nis­te­rin Prof. Dr. Kris­ti­na Sine­mus erfah­ren haben, han­delt es sich um fol­gen­de Bereiche:

Hei­den­rod: bewohn­te wei­ße Fle­cken bei Lang­schied und Hof Schwall­schied sowie im Süden des Gemeindegebiets

Idstein: wei­ße Fle­cken west­lich von Wörsdorf

Lorch: meh­re­re bewohn­te und nicht bewohn­te wei­ße Fle­cken im gesam­ten Stadtgebiet

Oestrich-Win­kel: bewohn­te wei­ße Fle­cken im Norden

Schlan­gen­bad: bewohn­te wei­ße Fle­cken im Westen

Tau­nus­stein: wei­ßer Fleck nörd­lich von Wings­bach und west­lich von Orlen

Wald­ems: bewohn­te wei­ße Fle­cken in Nie­der­ems und nörd­lich von Wüstems

„Als wich­ti­ge Vor­aus­set­zung für die För­der­fä­hig­keit wird nun geklärt, ob das jewei­li­ge Gebiet in einem so genann­ten wei­ßen Fleck liegt, also kei­ne Sprach­mo­bil­funk­ver­sor­gung durch einen Mobil­funk­netz­be­trei­ber vor­han­den ist. Zudem wird in einem Markt­er­kun­dungs­ver­fah­ren abge­fragt, ob die Mobil­funk­netz­be­trei­ber auch in den nächs­ten drei Jah­ren dort kei­nen Aus­bau pla­nen“, erläu­ter­ten die Abge­ord­ne­ten. Die­ses Ver­fah­ren stel­le sicher, dass nicht in Gebie­ten geför­dert wer­de, für die es bereits pri­vat­wirt­schaft­li­che Aus­bau­plä­ne gebe. „So wer­den öffent­li­che Mit­tel nur dort ein­ge­setzt, wo sie auch wirk­lich benö­tigt werden.“

Die Markt­er­kun­dungs­ver­fah­ren für die Gebie­te, die aus dem Rhein­gau-Tau­nus gemel­det wor­den sind, wer­den in den nächs­ten Wochen abge­schlos­sen, so Mül­ler-Klep­per und Beuth. Nach Prü­fung der Ergeb­nis­se wer­de fest­ste­hen, wo kein markt­wirt­schaft­li­cher Aus­bau zu erwar­ten sei und wo das Land die nächs­ten Schrit­te im För­der­pro­zess ansto­ßen dür­fe. Nach Eini­gung der Kom­mu­ne mit den Mobil­funk­netz­be­trei­bern über eine geför­der­te Ver­sor­gung eines wei­ßen Fle­ckens wer­de die Stand­ort­si­che­rung erfol­gen. „Ob Aus­bau­ab­sich­ten der Betrei­ber benannt wer­den oder durch das Markt­er­kun­dungs­ver­fah­ren eine För­de­rung mög­lich wird – in bei­den Fäl­len wird eine kon­kre­te Per­spek­ti­ve für die Mobil­funk­ver­sor­gung im jewei­li­gen Bereich geschaf­fen“, skiz­zier­ten die Abgeordneten.

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