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6,879 Mil­lio­nen Euro für 241 Betrie­be im Rheingau-Taunus

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Aus dem Coro­na-Hilfs­pro­gramm „Hes­sen-Mikro­li­qui­di­tät“, das vom Land zu Beginn der Coro­na-Kri­se auf­ge­legt wor­den ist, sind bis Ende April die­ses Jah­res ins­ge­samt 6.879.000 Euro in den Rhein­gau-Tau­nus geflos­sen. Dies teilt die Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Petra Mül­ler-Klep­per mit.

„Es sind bereits 241 Unter­neh­men aus dem Rhein­gau-Tau­nus unter­stützt wor­den. Das Pro­gramm wird in unse­rer Regi­on und hes­sen­weit rege genutzt“, erklär­te die CDU-Poli­ti­ke­rin. Sie weist mög­li­che Inter­es­sen­ten dar­auf hin, dass sich die zwei­te För­der­run­de, die mit 150 Mil­lio­nen Euro aus­ge­stat­tet ist, auf der Ziel­ge­ra­den befin­det und nur noch bis 30. Juni 2021 Anträ­ge gestellt wer­den kön­nen. Ins­ge­samt sei­en seit dem Start des Pro­gramms schon über 348 Mil­lio­nen Euro für 11.952 Betrie­be bewil­ligt worden.

„‘Hes­sen-Mikro­li­qui­di­tät‘ ist ein unkom­pli­zier­ter Direkt­kre­dit zu güns­ti­gen Kon­di­tio­nen, der sich als fle­xi­bles und erfolg­rei­ches Instru­ment erwie­sen hat. Es schafft unbü­ro­kra­tisch und schnell zusätz­li­che Liqui­di­tät, um die schwie­ri­ge Zeit zu über­ste­hen“, erläu­ter­te Petra Mül­ler-Klep­per. Das Dar­le­hens­pro­gramm habe sich als Über­le­bens­hil­fe für Unter­neh­men in der Coro­na-Kri­se und zur Siche­rung der Arbeits­plät­ze bewährt.

Das Dar­le­hens­pro­gramm hel­fe ziel­ge­rich­tet den klei­nen Betrie­ben und Solo-Selb­stän­di­gen im Rhein­gau-Tau­nus. „Bei 75 Pro­zent der Antrag­stel­ler han­delt es sich um Klein­be­trie­be mit bis zu vier Beschäf­tig­ten. Fast die Hälf­te der Anträ­ge ent­fällt auf drei Bran­chen: Gas­tro­no­mie, Ein­zel­han­del und per­sön­li­che Dienst­leis­tun­gen“, so die Abgeordnete.

Hes­sen-Mikro­li­qui­di­tät stellt Unter­neh­men mit maxi­mal 50 Beschäf­tig­ten Dar­le­hen von 3.000 Euro bis zur Höchst­sum­me von 35.000 Euro zu einem Zins­satz von 0,75 Pro­zent zur Ver­fü­gung — ohne wei­te­re Gebüh­ren oder Kos­ten. Es sind zudem kei­ne bank­üb­li­chen Sicher­hei­ten nötig. Finan­ziert wer­den kön­nen Betriebs­mit­tel, auch Mie­ten, Löh­ne, Zin­sen, Til­gun­gen, aber kei­ne Neuinvestitionen.

Die Lauf­zeit der För­der­dar­le­hen beträgt 7 Jah­re bei 2 til­gungs­frei­en Jah­ren. Bei Bedarf kann der Kre­dit zum Teil in einen ver­lo­re­nen Zuschuss umge­wan­delt wer­den. Es kann ein Ver­zicht auf Rück­zah­lung von Teil­be­trä­gen von bis zu 50 Pro­zent des Dar­le­hens aus­ge­spro­chen werden.

IHK und Hand­werks­kam­mer beraten

Vor der Antrag­stel­lung bei der Wirt­schafts- und Infra­struk­tur­bank Hes­sen (WIBank), die über ein Online-Por­tal erfolgt, soll ein Bera­tungs­kon­takt mit einem Koope­ra­ti­ons­part­ner zur Ein­schät­zung der wirt­schaft­li­chen Trag­fä­hig­keit des Gewerbes/der frei­be­ruf­li­chen Tätig­keit vor und nach Über­win­dung der Kri­se statt­ge­fun­den haben. Als Ansprech­part­ner für die Betrie­be im Rhein­gau-Tau­nus ste­hen die IHK Wies­ba­den und die Hand­werks­kam­mer Wies­ba­den bereit.

Nähe­re Infor­ma­tio­nen zum Pro­gramm „Hes­sen-Mikro­li­qui­di­tät“ unter: https://www.wibank.de/wibank/hessen-mikroliquiditaet/hessen-mikroliquiditaet-522074

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