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6,879 Millionen Euro für 241 Betriebe im Rheingau-Taunus
Aus dem Corona-Hilfsprogramm „Hessen-Mikroliquidität“, das vom Land zu Beginn der Corona-Krise aufgelegt worden ist, sind bis Ende April dieses Jahres insgesamt 6.879.000 Euro in den Rheingau-Taunus geflossen. Dies teilt die Landtagsabgeordnete Petra Müller-Klepper mit.
„Es sind bereits 241 Unternehmen aus dem Rheingau-Taunus unterstützt worden. Das Programm wird in unserer Region und hessenweit rege genutzt“, erklärte die CDU-Politikerin. Sie weist mögliche Interessenten darauf hin, dass sich die zweite Förderrunde, die mit 150 Millionen Euro ausgestattet ist, auf der Zielgeraden befindet und nur noch bis 30. Juni 2021 Anträge gestellt werden können. Insgesamt seien seit dem Start des Programms schon über 348 Millionen Euro für 11.952 Betriebe bewilligt worden.
„‘Hessen-Mikroliquidität‘ ist ein unkomplizierter Direktkredit zu günstigen Konditionen, der sich als flexibles und erfolgreiches Instrument erwiesen hat. Es schafft unbürokratisch und schnell zusätzliche Liquidität, um die schwierige Zeit zu überstehen“, erläuterte Petra Müller-Klepper. Das Darlehensprogramm habe sich als Überlebenshilfe für Unternehmen in der Corona-Krise und zur Sicherung der Arbeitsplätze bewährt.
Das Darlehensprogramm helfe zielgerichtet den kleinen Betrieben und Solo-Selbständigen im Rheingau-Taunus. „Bei 75 Prozent der Antragsteller handelt es sich um Kleinbetriebe mit bis zu vier Beschäftigten. Fast die Hälfte der Anträge entfällt auf drei Branchen: Gastronomie, Einzelhandel und persönliche Dienstleistungen“, so die Abgeordnete.
Hessen-Mikroliquidität stellt Unternehmen mit maximal 50 Beschäftigten Darlehen von 3.000 Euro bis zur Höchstsumme von 35.000 Euro zu einem Zinssatz von 0,75 Prozent zur Verfügung — ohne weitere Gebühren oder Kosten. Es sind zudem keine banküblichen Sicherheiten nötig. Finanziert werden können Betriebsmittel, auch Mieten, Löhne, Zinsen, Tilgungen, aber keine Neuinvestitionen.
Die Laufzeit der Förderdarlehen beträgt 7 Jahre bei 2 tilgungsfreien Jahren. Bei Bedarf kann der Kredit zum Teil in einen verlorenen Zuschuss umgewandelt werden. Es kann ein Verzicht auf Rückzahlung von Teilbeträgen von bis zu 50 Prozent des Darlehens ausgesprochen werden.
IHK und Handwerkskammer beraten
Vor der Antragstellung bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), die über ein Online-Portal erfolgt, soll ein Beratungskontakt mit einem Kooperationspartner zur Einschätzung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Gewerbes/der freiberuflichen Tätigkeit vor und nach Überwindung der Krise stattgefunden haben. Als Ansprechpartner für die Betriebe im Rheingau-Taunus stehen die IHK Wiesbaden und die Handwerkskammer Wiesbaden bereit.
Nähere Informationen zum Programm „Hessen-Mikroliquidität“ unter: https://www.wibank.de/wibank/hessen-mikroliquiditaet/hessen-mikroliquiditaet-522074