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Aus­bil­dungs­plät­ze für Hauptschüler

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Betrie­be im Kreis kön­nen Zuschüs­se erhalten

Unter­neh­men im Rhein­gau-Tau­nus kön­nen vom Land Zuschüs­se erhal­ten, wenn sie Haupt­schü­le­rin­nen und Haupt­schü­ler direkt nach Schul­ab­gang als Aus­zu­bil­den­de ein­stel­len. Hier­auf wei­sen die Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten Petra Mül­ler-Klep­per und Peter Beuth hin. „Das För­der­pro­gramm ‚Aus­bil­dungs­stel­len für Haupt­schü­ler/-innen‘ wird 2021 fort­ge­setzt — mit einer ver­län­ger­ten Antrags­frist. Wegen der Coro­na-Pan­de­mie ist eine Bewer­bung noch bis 31. Okto­ber möglich.“

Die CDU-Poli­ti­ker appel­lie­ren an die Betrie­be im Rhein­gau-Tau­nus, die­se Hil­fe­stel­lung des Hes­si­schen Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­ums zu nut­zen, um jun­gen Men­schen mit Haupt­schul­ab­schluss eine Per­spek­ti­ve durch eine qua­li­fi­zier­te Berufs­aus­bil­dung zu eröff­nen. „Mit der finan­zi­el­len Unter­stüt­zung durch das Land sol­len die Chan­cen von Haupt­schü­le­rin­nen und Haupt­schü­lern auf einen betrieb­li­chen Aus­bil­dungs­platz ver­bes­sert und ihnen der Ein­stieg ins Arbeits­le­ben erleich­tert wer­den. Zudem kön­nen Betrie­be auf die­sem Weg Nach­wuchs­kräf­te gewinnen.“

Mit den Zuschüs­sen über­nimmt das Land im ers­ten Aus­bil­dungs­jahr 50 Pro­zent der Aus­bil­dungs­ver­gü­tung, im zwei­ten Jahr 25 Pro­zent, so Mül­ler-Klep­per und Beuth. Um einen Zuschuss zu erhal­ten, müs­sen Arbeit­ge­ber betrieb­li­che Aus­bil­dungs­ver­trä­ge mit Jugend­li­chen abschlie­ßen, die höchs­tens einen Haupt­schul­ab­schluss erlan­gen wer­den und ihre Aus­bil­dung direkt im Anschluss an die Schul­ent­las­sung im Aus­bil­dungs­jahr 2021 begin­nen. Zudem müs­sen die Jugend­li­chen als Aus­bil­dungs­platz­be­wer­ber bei der Arbeits­ver­wal­tung gemel­det sein.

Anträ­ge sind vor Aus­bil­dungs­be­ginn beim Regie­rungs­prä­si­di­um Kas­sel ein­zu­rei­chen. Die Bewil­li­gung erfolgt nach der Rei­hen­fol­ge des Ein­gangs­da­tums. Eine zusätz­li­che Unter­stüt­zung kön­nen Aus­bil­dungs­be­trie­be erhal­ten, die Aus­bil­dungs­ab­bre­chern, Jugend­li­chen mit erhöh­tem Sprach­för­der­be­darf sowie Alt­be­wer­bern die Mög­lich­keit einer beruf­li­chen Aus­bil­dung bie­ten. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen und die For­mu­la­re zur Antrag­stel­lung unter www.rp-kassel.hessen.de zum Down­load bereit.

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