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För­de­rung des behin­der­ten­ge­rech­ten Umbaus von selbst­ge­nutz­tem Wohneigentum

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Für die Besei­ti­gung bau­li­cher Hin­der­nis­se im selbst­ge­nutz­ten Wohn­ei­gen­tum steht dem Rhein­gau-Tau­nus-Kreis auch im aktu­el­len Jahr wie­der ein Kon­tin­gent aus Mit­teln des Lan­des Hes­sen in Höhe von 100.000 Euro zur Ver­fü­gung. „Damit kann ins­be­son­de­re behin­der­ten Men­schen die Mög­lich­keit gege­ben wer­den, län­ger in der gewohn­ten Umge­bung zu leben“, berich­tet Land­rat Frank Kili­an. Die wenigs­ten älte­ren Ein­fa­mi­li­en­häu­ser und Eigen­tums­woh­nun­gen sind bar­rie­re­frei. Stu­fen und Schwel­len auf dem Weg zur Woh­nung, vor dem Haus und in den Innen­räu­men selbst erschwe­ren ein selb­stän­di­ges Leben oder machen es sogar unmöglich.

Mehr Bar­rie­re­frei­heit in Wohn­ge­bäu­den und im nähe­ren Umfeld ist Ziel die­ses Pro­gramms. Geför­dert wird bei­spiels­wei­se der Bau von Ram­pen, die Besei­ti­gung von Schwel­len, der Ein­bau von Trep­pen­lif­ten und Fahr­stüh­len sowie der behin­der­ten­ge­rech­te Umbau von Bad oder Küche. Geför­dert wird mit einem Zuschuss, der bis zu 50 Pro­zent der Kos­ten betra­gen kann, der maxi­ma­le Zuschuss je Wohn­ein­heit beträgt 12.500 Euro. Es wer­den nur Bau­maß­nah­men geför­dert, mit deren Bau vor Bewil­li­gung des Kos­ten­zu­schus­ses noch nicht begon­nen wurde.

Zustän­dig für Bera­tung und Antrags­an­nah­me ist die Wohn­bau­för­de­rungs­stel­le in der Kreis­ver­wal­tung.
Nähe­re Infor­ma­tio­nen zu den För­der­richt­li­ni­en erhal­ten Inter­es­sier­te bei der Woh­nungs­bau­för­de­rungs­stel­le des Rhein­gau-Tau­nus-Kreis, Heim­ba­cher Stra­ße 7, 65307 Bad Schwal­bach, Mike Roß­täu­scher, Tele­fon 06124 510–579, E‑Mail: mike.rosstaeuscher@rheingau-taunus.de. Antrags­for­mu­la­re unter www.rheingau-taunus.de

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