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Tau­nus­stei­ner Magis­trat beschließt auch für April und Mai die Frei­stel­lung der Kita-Beiträge

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Mit erneu­ter Ände­rung der zwei­ten Ver­ord­nung zur Bekämp­fung von Coro­na, wur­de ein Appell an die Eltern gerich­tet, nur in drin­gen­den Fäl­len der Betreu­ungs­not­wen­dig­keit, ihre Kin­der in die Kin­der­ta­ges­ein­rich­tung zu bringen.

Damit die­ser Appell Gehör fin­det und die Eltern beim Nach­kom­men die­ser Bit­te Unter­stüt­zung fin­den, hat der Magis­trat in sei­ner Sit­zung vom 19.04.2021 beschlos­sen, für die Mona­te April und Mai kei­ne Bei­trä­ge und Ent­gel­te für die Kin­der­be­treu­ung zu erhe­ben, sofern kei­ne Betreu­ung in Anspruch genom­men wird. Die­se Ent­schei­dung gilt sowohl für die städ­ti­schen, als auch für die frei­en und kon­fes­sio­nel­len Träger.

„Gera­de in der aktu­el­len Situa­ti­on, wo das Infek­ti­ons­ge­sche­hen bun­des­weit aber auch vor Ort eine besorg­nis­er­re­gen­de Ent­wick­lung nimmt, ist die Redu­zie­rung von Kon­tak­ten ein ent­schei­den­des Mit­tel um die­sem Trend ent­ge­gen zu wir­ken. Daher ver­su­chen wir mit die­ser Ent­schei­dung wei­ter­hin Anrei­ze zu schaf­fen und gleich­wohl eine Ent­las­tung bei den Eltern her­bei­zu­füh­ren, sodass eine Betreu­ung im pri­va­ten Umfeld nach Mög­lich­keit orga­ni­siert wer­den kann“, so Bür­ger­meis­ter Zehner. 

Zu etwa­igen Rege­lun­gen ab Juni, wird die Stadt­ver­wal­tung die Eltern zeit­nah informieren.

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