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Taunussteiner Magistrat beschließt auch für April und Mai die Freistellung der Kita-Beiträge
Mit erneuter Änderung der zweiten Verordnung zur Bekämpfung von Corona, wurde ein Appell an die Eltern gerichtet, nur in dringenden Fällen der Betreuungsnotwendigkeit, ihre Kinder in die Kindertageseinrichtung zu bringen.
Damit dieser Appell Gehör findet und die Eltern beim Nachkommen dieser Bitte Unterstützung finden, hat der Magistrat in seiner Sitzung vom 19.04.2021 beschlossen, für die Monate April und Mai keine Beiträge und Entgelte für die Kinderbetreuung zu erheben, sofern keine Betreuung in Anspruch genommen wird. Diese Entscheidung gilt sowohl für die städtischen, als auch für die freien und konfessionellen Träger.
„Gerade in der aktuellen Situation, wo das Infektionsgeschehen bundesweit aber auch vor Ort eine besorgniserregende Entwicklung nimmt, ist die Reduzierung von Kontakten ein entscheidendes Mittel um diesem Trend entgegen zu wirken. Daher versuchen wir mit dieser Entscheidung weiterhin Anreize zu schaffen und gleichwohl eine Entlastung bei den Eltern herbeizuführen, sodass eine Betreuung im privaten Umfeld nach Möglichkeit organisiert werden kann“, so Bürgermeister Zehner.
Zu etwaigen Regelungen ab Juni, wird die Stadtverwaltung die Eltern zeitnah informieren.