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Neu­es Nach­wuchs­pro­gramm fürs Ehrenamt

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Der Rhein­gau-Tau­nus soll bei einem neu­en Lan­des­pro­jekt zur Stär­kung des Ehren­amts dabei sein, das nach den Som­mer­fe­ri­en star­ten wird: dem Frei­wil­li­gen Sozia­len Schul­jahr Hes­sen (FSSJH). Das schla­gen die Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten Petra Mül­ler-Klep­per und Peter Beuth vor. Sie wer­ben dafür, dass der Kreis an der Ein­füh­rung des neu­en Pro­gramms mit­wirkt und sei­nen jun­gen Bür­ge­rin­nen und Bür­gern die­se Mög­lich­keit eröffnet. 

„Ziel ist es, jun­ge Men­schen ans Ehren­amt her­an­zu­füh­ren und auf Dau­er für bür­ger­schaft­li­ches Enga­ge­ment zu gewin­nen. Jugend­li­che ab 14 Jah­ren sol­len die Gele­gen­heit erhal­ten, sich im gemein­nüt­zi­gen sozia­len, sport­li­chen, kul­tu­rel­len oder öko­lo­gi­schen Bereich frei­wil­lig zu enga­gie­ren. Sie wer­den unter­stützt, sich nicht nur kurz­fris­tig und pro­jekt­be­zo­gen ein­zu­set­zen, son­dern auch über einen län­ge­ren Zeit­raum hin­weg Auf­ga­ben und Ver­ant­wor­tung zu über­neh­men“, erklär­ten die CDU-Politiker.

Das Enga­ge­ment fin­de über ein Schul­jahr hin­weg in der Frei­zeit in einer selbst­ge­wähl­ten Ein­satz­stel­le statt. Vor­aus­set­zung sei­en zwei Stun­den Zeit­auf­wand pro Woche. Es gel­te, einen unter­stüt­zen­den Rah­men für das Enga­ge­ment zu bie­ten, wie eine schrift­li­che Ver­ein­ba­rung und kla­re Kri­te­ri­en wie Anfang, Ende und defi­nier­ter Zeit­auf­wand. Der erfolg­rei­che Ein­satz wer­de nach Abschluss mit einem qua­li­fi­zier­ten Zer­ti­fi­kat dokumentiert.

„Dies wird spür­bar posi­ti­ve Fol­gen haben: Mehr Jugend­li­che enga­gie­ren sich, erfah­ren Aner­ken­nung und sam­meln wert­vol­le Erfah­run­gen. Ihr Enga­ge­ment ist ver­bind­li­cher. Die Ver­ei­ne pro­fi­tie­ren, denn sie gewin­nen neu­en Nach­wuchs“, beton­ten Mül­ler-Klep­per und Beuth.

För­der­mit­tel vom Land

Vor­bild für das Pro­gramm ist das Frei­wil­li­ge Sozia­le Schul­jahr, das erfolg­reich im Wer­ra-Meiß­ner-Kreis erprobt wor­den ist. „Das Modell soll aus­ge­rollt wer­den“, so die Abge­ord­ne­ten. Die Umset­zung soll durch die Land­krei­se bzw. kreis­frei­en Städ­te in enger Zusam­men­ar­beit und Koope­ra­ti­on mit einem Netz­werk­ak­teur erfol­gen. Netz­werk­ak­teu­re sei­en z.B. Frei­wil­li­gen­zen­tren und –agen­tu­ren oder ver­gleich­ba­re gemein­nüt­zi­ge Organisationen.

Der Antrag auf Auf­nah­me ins Pro­gramm sei bei der Staats­kanz­lei zu stel­len. Für die Eta­blie­rung im Rhein­gau-Tau­nus in Zusam­men­ar­beit mit einer Frei­wil­li­gen­or­ga­ni­sa­ti­on kön­ne der Kreis vom Land über einen Zeit­raum von drei Jah­ren För­der­mit­tel bis zu 75.000 Euro erhal­ten. Zudem bestehe die Mög­lich­keit, im ers­ten Jahr der Umset­zung Unter­stüt­zung und Beglei­tung durch die Frei­wil­li­gen­agen­tur Omni­bus des Wer­ra-Meiß­ner-Krei­ses erhalten.

Auch wenn die Coro­na-Pan­de­mie mög­li­cher­wei­se die Ein­füh­rung des neu­en Modells erschwe­re, sol­le sie auf­grund der posi­ti­ven Wir­kun­gen ange­gan­gen wer­den. „Die Enga­ge­ment­för­de­rung von Jugend­li­chen, die Gewin­nung von Ehren­amts­nach­wuchs für die Ver­ei­ne und die Stär­kung der sozia­len Bin­dung gera­de im länd­li­chen Raum spre­chen dafür, die­sen Schritt zu machen“, beton­ten die Abgeordneten.

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