Lokal

För­der­pro­gramm für Kom­mu­nen: Zins­lo­ses Dar­le­hen zur Finan­zie­rung von Straßenbeiträgen

Veröffentlicht

am

Die Wirt­schafts- und Infra­struk­tur­bank Hes­sen (WIBank) gewährt den hes­si­schen Kom­mu­nen im Auf­trag des Lan­des ab dem 1. April 2021 zins­lo­se Kom­mu­nal­dar­le­hen, wenn die­se ihren Bür­ge­rin­nen und Bür­gern Raten­zah­lun­gen im Zusam­men­hang mit ein­ma­li­gen Stra­ßen­bei­trä­gen ein­räu­men. Die Soll­zin­sen wer­den vom Land getra­gen. Hier­für stellt die Hes­si­sche Lan­des­re­gie­rung ab dem Haus­halts­jahr 2021 Schul­den­dienst­hil­fen für Dar­le­hen mit einem Gesamt­vo­lu­men von bis zu 30 Mio. Euro bereit. Zie­le die­ser Hil­fe sind die nach­hal­ti­ge Siche­rung der Liqui­di­tät von Kom­mu­nen und die Ent­las­tung von Bür­ge­rin­nen und Bürgern.

Hin­ter­grund für die­ses För­der­pro­gramm ist das Kom­mu­nal­ab­ga­ben­ge­setz. Es ermög­licht den bei­trags­pflich­ti­gen Bür­ge­rin­nen und Bür­gern, die ein­ma­li­ge Stra­ßen­bei­trä­ge ent­rich­ten müs­sen, eine Raten­zah­lung für die­se bei ihrer Kom­mu­ne zu bean­tra­gen. Für die Raten­zah­lun­gen gewäh­ren­de Kom­mu­ne kann dies — gera­de wäh­rend der Coro­na-Kri­se und bei vie­len gestell­ten Stun­dungs­an­trä­gen — unter Umstän­den zu Liqui­di­täts­eng­päs­sen füh­ren. An die­ser Stel­le setzt das neue För­der­pro­gramm an: Die WIBank gewährt den hes­si­schen Städ­ten und Gemein­den im Auf­trag des Hes­si­schen Finanz­mi­nis­te­ri­ums auf Antrag zins­lo­se Raten­dar­le­hen mit einer Lauf­zeit von 10 oder 20 Jah­ren und einer jähr­li­chen Til­gung. Die Aus­zah­lung fin­det in einer Sum­me je antrag­stel­len­der Gemein­de statt.

“Das Land hilft mit bis zu 30 Mil­lio­nen Euro den Kom­mu­nen wie den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern. Das Kom­mu­nal­dar­le­hen wird zins­frei und unbü­ro­kra­tisch gewährt. Mit dem Pro­gramm reagie­ren wir dar­auf, dass in der Ver­gan­gen­heit man­cher­orts den bei­trags­pflich­ti­gen Bür­ge­rin­nen und Bür­gern eine Raten­zah­lung nicht oder nicht wie bean­tragt durch die Kom­mu­nen gewährt wur­de. Nicht aus Prin­zip, son­dern aus Sor­ge um die finan­zi­el­le Belas­tung für die Kom­mu­ne. Hier springt das Land nun ein”, sagt Hes­sens Finanz­mi­nis­ter Micha­el Bod­den­berg. “Für mich ist das Kom­mu­nal­dar­le­hen das rich­ti­ge Instru­ment. Den Bei­trags­pflich­ti­gen ermög­li­chen wir, die Raten­zah­lung in Anspruch zu neh­men, ohne ein schlech­tes Gewis­sen gegen­über ihrer Gemein­de zu haben. Den Kom­mu­nen hilft das Dar­le­hen, Anträ­gen auf Raten­zah­lun­gen künf­tig eher unter den bean­trag­ten Bedin­gun­gen stattzugeben.”

“Seit jeher unter­stüt­zen wir Kom­mu­nen im Auf­trag des Lan­des bei der Finan­zie­rung ihrer Vor­ha­ben mit ent­spre­chen­den Kom­mu­nal­dar­le­hen. Es freut uns sehr, dass wir jetzt im Rah­men des neu­en För­der­pro­gramms in Koope­ra­ti­on mit dem Hes­si­schen Finanz­mi­nis­te­ri­um eine Zwi­schen­fi­nan­zie­rung der durch die Gemein­den gestun­de­ten Stra­ßen­bei­trä­ge ermög­li­chen und so einen Bei­trag zur Siche­rung der Liqui­di­tät der Kom­mu­nen leis­ten kön­nen”, erläu­tert Gott­fried Mil­de, Spre­cher der WIBank-Geschäfts­lei­tung. Anmel­de­start für die Bean­tra­gung von Dar­le­hen durch die Kom­mu­nen ist der 1. April 2021.

Die mobile Version verlassen