Blaulicht

Trick­be­trug in Bad Schwal­bach über 77.000 Euro in letz­ter Minu­te vereitelt

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Wei­te­rer Betrugs­ver­such in Hohenstein

In letz­ter Minu­te konn­te ver­hin­dert wer­den, dass ein älte­res Ehe­paar aus Bad Schwal­bach durch Trick­be­trü­ger um sei­ne Erspar­nis­se gebracht wur­de. Am Don­ners­tag gegen 17:00 Uhr erhiel­ten die 78 und 73 Jah­re alten Ehe­leu­te einen auf­ge­reg­ten Anruf. Eine weib­li­che Per­son berich­te­te wei­nend von einem Ver­kehrs­un­fall. Durch geschick­te Gesprächs­füh­rung, in Ver­bin­dung mit Wei­nen und Schluch­zen, wur­den die bei­den Senio­ren davon über­zeugt, dass es sich bei der Anru­fe­rin um eine ihrer Töch­ter han­delt. Sie habe bei einem Unfall eine Per­son getö­tet und wür­de nun von der Poli­zei fest­ge­hal­ten. Sie könn­te nur mit einer hohen Kau­ti­on einer Frei­heits­stra­fe ent­ge­hen. Dann wur­de das Gespräch von einem angeb­li­chen Poli­zei­be­am­ten über­nom­men, der den Sach­ver­halt bestä­tig­te und als “Kau­ti­on” 77.000 Euro for­der­te. Als die Ehe­leu­te anga­ben, dass sie über eine so gro­ße Sum­me nicht ver­füg­ten, woll­te der angeb­li­che Beam­te noch ein­mal mit der Staats­an­walt­schaft ver­han­deln. Nach weni­gen Minu­ten mel­de­te sich eine drit­te Per­son, ein Mit­ar­bei­ter der “Staats­an­walt­schaft”. Die­ser über­brach­te die freu­di­ge Nach­richt, dass man sich auf eine Kau­ti­on in Höhe von 40.000 Euro eini­gen konn­te. Um die Toch­ter zu schüt­zen, soll­te bei der Abho­lung auf der Bank die Kau­ti­on nicht erwähnt wer­den. Man sol­le ange­ben, das Geld sei für Umbau­ar­bei­ten am Haus. Mit die­sen Anga­ben erhiel­ten die Senio­ren, trotz inten­si­ver Nach­fra­ge der Bank­mit­ar­bei­ter, dann auch tat­säch­lich bei ihrer Haus­bank 40.000 Euro in bar. Noch wäh­rend der Aus­zah­lung erschien dann glück­li­cher­wei­se der Schwie­ger­sohn des Paa­res und konn­te den Betrug auf­klä­ren. In Hohen­stein kam es eine Stun­de spä­ter zu einem genau gleich­ge­la­ger­ten Anruf durch eine ver­meint­li­che Toch­ter und einen angeb­li­chen Poli­zis­ten. Die­ser Ver­such schei­ter­te glück­li­cher­wei­se bereits in der Ent­ste­hung. Sei­tens der Poli­zei kann nicht oft genug vor stän­dig wech­seln­den Betrü­ge­rei­en durch ver­meint­lich in Not gera­te­ne Fami­li­en­mit­glie­der, fal­sche Poli­zei­be­am­te oder Glücks­spiel­ver­spre­chen am Tele­fon gewarnt wer­den. Ver­ge­wis­sern sie sich immer bei ande­ren Per­so­nen ihres Ver­trau­ens und der zustän­di­gen Poli­zei­dienst­stel­le, bevor sie irgend­wel­che Trans­ak­tio­nen auf­grund vor­ge­spiel­ter Sach­ver­hal­te durchführen.

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