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Mil­lio­nen-Unter­stüt­zung für land­wirt­schaft­li­che Muse­en im länd­li­chen Raum

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Mit zwei Mil­lio­nen Euro unter­stützt Bun­des­land­wirt­schafts­mi­nis­te­rin Julia Klöck­ner in Zusam­men­ar­beit mit der Kul­tur­staats­mi­nis­te­rin, Moni­ka Grüt­ters, ab dem 1. April 2021 die Ent­wick­lung und Moder­ni­sie­rung von Land­wirt­schafts­mu­se­en in länd­li­chen Räu­men. Das neue Sofort­hil­fe­pro­gramm ist Teil des Sofort­hil­fe­pro­gramms Hei­mat­mu­se­en und land­wirt­schaft­li­che Muse­en 2021 der Beauf­trag­ten der Bun­des­re­gie­rung für Kul­tur und Medi­en (BKM). Durch­ge­führt wird die Maß­nah­me vom Deut­schen Ver­band für Archäo­lo­gie e.V. (DVA). Dies teilt der CDU-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Klaus-Peter Willsch mit.

„Das Sofort­hil­fe­pro­gramm rich­tet sich gezielt an land­wirt­schaft­li­che Muse­en in Städ­ten und Gemein­den mit bis zu 30.000 Ein­woh­nern oder Orten mit länd­li­chem Cha­rak­ter. Aus­stel­lungs­schwer­punk­te müs­sen mit den The­men Land­wirt­schaft, Lebens­mit­tel­pro­duk­ti­on, Ernäh­rung, Gar­ten­bau, Wein­bau oder Fische­rei ver­knüpft sein. Dies ist ein gro­ßer Erfolg für die Muse­en in länd­li­chen Räu­men und ein ech­ter Bei­trag zu gleich­wer­ti­gen Lebens­be­din­gun­gen – denn so kön­nen die viel­fach ehren­amt­lich getra­ge­nen Muse­en in länd­li­chen Räu­men ihre wert­vol­le Arbeit auch zukünf­tig leis­ten“, erklärt Willsch. „Ich emp­feh­le jeder Initia­ti­ve in unse­rer Regi­on, sich um die För­der­mit­tel aus dem Sofort­hil­fe­pro­gramm des Bun­des­land­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­ums zu bewer­ben. Ich weiß aus eige­ner Erfah­rung, dass klei­ne, regio­nal ver­an­ker­te Muse­en jede Unter­stüt­zung zur Wei­ter­ent­wick­lung gebrau­chen kön­nen“, so Willsch weiter.

Eine För­de­rung bis zu 50.000 Euro kann ab dem 1. April 2021 beim DVA auf der Web­sei­te www.dva-soforthilfeprogramm.de bean­tragt wer­den. Dort sind alle Details der Aus­schrei­bung zu fin­den. Die Prü­fung und Bewil­li­gung der Anträ­ge erfolgt nach dem zeit­li­chen Ein­gang der voll­stän­di­gen Antrags­un­ter­la­gen. Das Aus­wahl­ver­fah­ren endet, wenn die ver­füg­ba­ren Mit­tel (ins­ge­samt 2 Mio. Euro) ver­ge­ben sind, spä­tes­tens jedoch am 31.12.2021.

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