Blaulicht

Poli­zei-Akti­ons­tag gegen ille­ga­le Kfz-Rennen

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Am Kar­frei­tag nahm die Poli­zei anläss­lich eines lan­des­wei­ten Akti­ons­ta­ges gegen ille­ga­le Kfz-Ren­nen Tuner, Raser und Poser ins Visier.

Das Poli­zei­prä­si­di­um West­hes­sen betei­lig­te sich mit einer Viel­zahl von Kon­troll­maß­nah­men, die neben Ord­nungs­wid­rig­kei­ten- und Straf­an­zei­gen auch Unter­sa­gun­gen der Wei­ter­fahrt, Sicher­stel­lun­gen von Auto­schlüs­seln sowie Platz­ver­wei­se zur Fol­ge hat­ten. Bei den prä­si­di­ums­weit durch­ge­führ­ten Kon­trol­len nah­men die Beam­tin­nen und Beam­ten ins­ge­samt über 320 Fahr­zeu­ge sowie die Per­so­nen am Steu­er genau­er in Augen­schein. Bean­stan­dun­gen waren bei 38 der Fahr­zeu­ge fest­zu­stel­len. Die Fahr­zeug­füh­rer bzw. deren Fahr­wei­se war jedoch noch deut­lich häu­fi­ger zu bean­stan­den. Zwei Auto­fah­rer hat­ten kei­nen Füh­rer­schein, einer steht unter dem Ver­dacht, unter dem Ein­fluss berau­schen­der Mit­tel gefah­ren zu sein. Der Groß­teil der Ver­stö­ße bezog sich jedoch auf das Tem­po, mit dem sie auf den Stra­ßen unter­wegs waren. Bei Geschwin­dig­keits­kon­trol­len wur­den im Lau­fe des Tages an diver­sen Mess­stel­len ins­ge­samt 2.885 Ver­stö­ße registriert.

Die nega­ti­ven “High­lights”:

Im Main-Tau­nus-Kreis fand eine Mes­sung auf der B 8 im Bereich Liederbach/Bad Soden statt. Tages­höchst­wert war bei erlaub­ten 100 km/h eine gemes­se­ne Geschwin­dig­keit von 163 km/h.

Bei einer Mes­sung mit anschlie­ßen­der Anhal­te­kon­trol­le im Bereich der A3 bei Bad Cam­berg wur­de in Fahrt­rich­tung Frank­furt ein Audi bei erlaub­ten 120 km/h mit 197 km/h gemessen.

Eben­falls auf der Bun­des­au­to­bahn 3 in Fahrt­rich­tung Frank­furt zeich­ne­te ein im Bereich einer Bau­stel­le zwi­schen Nie­dern­hau­sen und dem Wies­ba­de­ner Kreuz auf­ge­stell­ter Geschwin­dig­keits­mess­an­hän­ger bei einer erlaub­ten Geschwin­dig­keit von 100 km/h einen Pkw mit sage und schrei­be 198 Stun­den­ki­lo­me­tern auf.

In Lim­burg wur­den ins­be­son­de­re im Bereich des ICE-Bahn­hofs, wo sich noch bis vor weni­gen Jah­ren Auto­tu­ner zum soge­nann­ten “Car­frei­tag” tra­fen, Ver­kehrs­kon­trol­len durch­ge­führt. Tat­säch­lich konn­ten ver­mehrt Fahr­zeu­ge fest­ge­stellt wer­den, die die­ser Sze­ne zuzu­ord­nen waren. Eini­ge davon gaben an, auf der Rück­rei­se vom Nür­burg­ring eine Pau­se ein­zu­le­gen. Unter den Augen der Poli­zei ver­hiel­ten sich die Anwe­sen­den über­wie­gend regelkonform.

Eine ganz ande­re Fest­stel­lung mach­ten die Beam­ten auf der B 49, wo ein Pkw mit erheb­lich über­höh­ter Geschwin­dig­keit aus Rich­tung Lim­burg in Fahrt­rich­tung Weil­burg fuhr. Der VW Golf fiel dar­über hin­aus auf­grund sei­nes deut­lich zu lau­ten Aus­puffs auf. Nach Anhal­te­si­gna­len des Zivil­strei­fen­wa­gens beschleu­nig­te der Fah­rer auf über 190 km/h. Bei sei­nem Ver­such, den Beam­ten zu ent­kom­men, gefähr­de­te der Mann durch sei­ne Fahr­wei­se mehr­fach Unbe­tei­lig­te. Im Stadt­ge­biet Weil­burg brach­te er bei­spiels­wei­se meh­re­re Ver­kehrs­teil­neh­mer durch ris­kan­te Über­hol­ma­nö­ver in Gefahr. Der Volks­wa­gen konn­te durch die Zivil­strei­fen­be­sat­zung schließ­lich in der Frank­fur­ter Stra­ße im Bereich eines Fahr­bahn­tei­lers aus­ge­bremst wer­den. Sowohl der Fah­rer als auch der Bei­fah­rer ergrif­fen dar­auf­hin zu Fuß die Flucht. Die­se währ­te jedoch nicht lan­ge, bei­de Per­so­nen wur­den nach einer kur­zen Nach­ei­le fest­ge­nom­men. Der Grund ihres Flucht­ver­suchs erschloss sich schnell. Der im Besitz des 20-jäh­ri­gen Bei­fah­rers befind­li­che Golf war nicht zuge­las­sen. Statt­des­sen waren an dem Fahr­zeug gestoh­le­ne Kenn­zei­chen mon­tiert. Der 24-jäh­ri­ge Fah­rer wie­der­um ver­füg­te nicht über eine gül­ti­ge Fahr­erlaub­nis. Zudem steht er im Ver­dacht, den VW unter Dro­gen- und Alko­hol­ein­fluss gefah­ren zu haben.

In den Berei­chen Rhein­gau-Tau­nus und Hoch­tau­nus — bei­de beliebt auf­grund ihrer kur­vi­gen Stre­cken, ins­be­son­de­re am Feld­berg und in den Tälern von Aar und Wis­per- waren zwar eini­ge hoch­klas­si­ge Sport­wa­gen anzu­tref­fen, die Fah­re­rin­nen und Fah­rer ver­hiel­ten sich jedoch größ­ten­teils regel­kon­form. Nach­dem die Tem­pe­ra­tu­ren etwas gestie­gen waren, konn­ten in die­sen Berei­chen auch ver­mehrt Motor­rä­der ange­trof­fen wer­den. An ins­ge­samt neun Zwei­rä­dern wur­den Bean­stan­dun­gen gefun­den, die ein Erlö­schen der Betriebs­er­laub­nis zur Fol­ge hatten.

Auf den Auto­bah­nen im Prä­si­di­ums­ge­biet setz­te die Poli­zei ein soge­nann­tes Pro­Vi­da-Fahr­zeug ein, das mit Kame­ra- und Mess­tech­nik aus­ge­stat­tet ist. Das “High­light” unter den Fest­stel­lun­gen war hier ein Ford Mus­tang, der vor der Strei­fe einen “Burn-Out” hin­leg­te — und dar­über hin­aus durch sei­ne zu lau­te Aus­puff­an­la­ge auf­fiel. Nach einer Schall­pe­gel­mes­sung, die nach Tole­ranz­ab­zug einen Wert von 13 dB über dem erlaub­ten Pegel ergab, wur­de die Wei­ter­fahrt für den Mus­tang untersagt.

In Wies­ba­den, wo unter ande­rem die Kon­troll­grup­pe “ARGUS” an den Kon­troll­maß­nah­men betei­ligt war, fie­len Fahr­zeug­füh­rer durch mas­si­ves Beschleu­ni­gen an publi­kums­rei­chen Ört­lich­kei­ten auf. Sie drif­te­ten um Kur­ven, befuh­ren eine 30er-Zone mit etwa 80 km/h und lie­ßen ihre Abgas­an­la­gen absicht­lich knal­len. Ein Por­sche 911 Tur­bo S beschleu­nig­te inner­orts mehr­fach sehr stark auf cir­ca 100 km/h und in der 30er-Zone in der Rhein­gau­stra­ße auf etwa 80 km/h. Der Por­sche über­hol­te sla­lom­ar­tig wei­te­re Ver­kehrs­teil­neh­mer und beschleu­nig­te immer wie­der kurz­fris­tig und sehr stark. Nach­dem das Fahr­zeug ange­hal­ten wur­de, stell­ten die ein­ge­setz­ten Beam­ten auf dem Bei­fah­rer­sitz ein bekann­tes Gesicht fest: Dort saß ein Raser, der bereits wegen eines ille­ga­len Kfz-Ren­nens ver­ur­teilt wor­den war. Die­ser fuhr nun auf dem Bei­fah­rer­sitz eines neu­en Posers mit stark über­höh­ter Geschwin­dig­keit mit, ohne auf die­sen ein­zu­wir­ken. Eben­falls in der Rhein­gau­stra­ße fiel den Beam­ten ein laut posen­der Mer­ce­des Benz S 500 mit stark über­höh­ter Geschwin­dig­keit ins Auge. Die ein­ge­setz­te Strei­fe beob­ach­te­te die Fahrt und stell­te meh­re­re mas­si­ve Geschwin­dig­keits­ver­stö­ße fest. Zur Ver­hin­de­rung von Straf­ta­ten und schwe­ren Ord­nungs­wid­rig­kei­ten wur­de der Fahr­zeug­schlüs­sel sicher­ge­stellt. Die­sel­be Fol­ge hat­te auch das Fahr­ver­hal­ten, das ein BMW-Fah­rer in der Wies­ba­de­ner Innen­stadt an den Tag leg­te. Der Mann fuhr — offen­bar um des Posens wil­len — immer wie­der im Kreis und beschleu­nig­te sei­nen Wagen zwi­schen den Ampeln wie­der und wie­der stark auf Geschwin­dig­kei­ten, die die erlaub­ten augen­schein­lich bei wei­tem überschritten.

Ins­ge­samt stell­ten die Beam­ten fünf Fahr­zeug­schlüs­sel prä­ven­tiv sicher. Dar­über hin­aus wur­den zwei Platz­ver­wei­se gegen­über Auto­po­sern ausgesprochen.

Auch außer­halb von Akti­ons­ta­gen wird die Poli­zei wei­ter­hin regel­mä­ßig geziel­te Kon­troll­maß­nah­men vor­neh­men, um den Gefah­ren, die durch Raser und Poser im Stra­ßen­ver­kehr ver­ur­sacht wer­den, ent­ge­gen­zu­wir­ken, schwe­re Ver­kehrs­un­fäl­le zu ver­hin­dern und die Sicher­heit aller Ver­kehrs­teil­neh­me­rin­nen und-teil­neh­mer zu erhöhen.

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