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9,9 Mil­lio­nen Euro für hes­si­sche Sportstätten

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Bewer­bungs­start für Investitionsprogramm

Das Bund-Län­der-För­der­pro­gramm „Inves­ti­ti­ons­pakt zur För­de­rung Sport­stät­ten“ wird im Pro­jekt­jahr 2021 fort­ge­setzt. Mit dem Inves­ti­ti­ons­pakt, der eine Ergän­zung der Städ­te­bau­för­de­rung dar­stellt, wird die Sanie­rung und der Aus­bau von Sport­stät­ten unter­stützt um die städ­te­bau­li­che, sozia­le, gesund­heit­li­che und kul­tu­rel­le Qua­li­tät im Quar­tier zu ver­bes­sern und die Zukunfts­fä­hig­keit kom­mu­na­ler Infra­struk­tur zu stär­ken. Dies teilt der CDU-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Klaus-Peter Willsch mit.

„Als Bau­stein der Daseins­vor­sor­ge sind attrak­ti­ve Sport­stät­ten ein wich­ti­ger Aspekt für eine erfolg­rei­che städ­te­bau­li­che Ent­wick­lung. Die wirt­schaft­li­chen Fol­gen der Coro­na-Pan­de­mie erhö­hen den finan­zi­el­len Druck auf die Kom­mu­nen. Aktu­ell sind Sport­stät­ten in aus­rei­chen­der Zahl vor­han­den. Der Schwer­punkt der Bun­des­för­de­rung liegt daher ins­be­son­de­re auf dem Erhalt und der Moder­ni­sie­rung bestehen­der Sport­stät­ten“, erklärt Willsch. „Als Bei­trag zur Siche­rung des Wohl­stands und der Beschäf­ti­gung in der Bevöl­ke­rung hat der Bund im Pro­gramm­jahr 2021 sei­nen Anteil im Inves­ti­ti­ons­pakt zur För­de­rung von Sport­stät­ten auf 75 Pro­zent fest­ge­setzt. Hier­durch kön­nen wich­ti­ge städ­te­bau­li­che Maß­nah­men umge­setzt wer­den und die Kom­mu­nen erhal­ten in der Coro­na-Pan­de­mie eine drin­gend benö­tig­te Unter­stüt­zung ihrer finan­zi­el­len Hand­lungs­fä­hig­keit“, so Willsch weiter.

Der Inves­ti­ti­ons­pakt ergänzt die Städ­te­bau­för­de­rung von Bund und Land und leis­tet einen wich­ti­gen Bei­trag für eine nach­hal­ti­ge und moder­ne Ent­wick­lung von Städ­ten und Gemein­den. Die Zie­le des Inves­ti­ti­ons­pak­tes Sport­stät­ten sind die Schaf­fung von Orten zur Stär­kung des gesell­schaft­li­chen Zusam­men­halts sowie die För­de­rung der Gesund­heit und Bewe­gung der Bevöl­ke­rung. Antrags­be­rech­tigt sind hes­si­sche Städ­te und Gemein­den sowie kom­mu­na­le Pla­nungs- und Zweck­ver­bän­de, Anträ­ge kön­nen bis zum 10. Mai 2021 ein­ge­reicht wer­den. Alle wesent­li­chen Infor­ma­tio­nen zum För­der­pro­gramm fin­den Sie hier: https://nachhaltige-stadtentwicklung-hessen.de/.

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