Blaulicht

Öffent­lich­keits­fahn­dung nach ver­such­ter Geldautomatensprengung

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Öffent­lich­keits­fahn­dung nach ver­such­ter Geld­au­to­ma­ten­spren­gung, Oestrich-Win­kel, Haupt­stra­ße, 18.10.2020, 05.20 Uhr,

Nach­dem es im Okto­ber ver­gan­ge­nen Jah­res in einer Bank­fi­lia­le in Oestrich-Win­kel zu einer ver­such­ten Geld­au­to­ma­ten­spren­gung kam, wen­det sich die Poli­zei nun mit Bil­dern der Über­wa­chungs­ka­me­ra an die Öffent­lich­keit. In den frü­hen Mor­gen­stun­den des 18. Okto­bers 2020 wur­de im Vor­raum der Bank­fi­lia­le eine selbst­ge­bau­te Spreng­vor­rich­tung gezün­det. Auf­grund der Gesamt­um­stän­de gehen die zustän­di­gen Ermitt­ler der Poli­zei­di­rek­ti­on Rhein­gau-Tau­nus davon aus, dass mit der Spreng­vor­rich­tung beab­sich­tigt wur­de, den Geld­au­to­ma­ten zu öff­nen. Die­ses Vor­ha­ben schei­ter­te jedoch, so dass nur Sach­scha­den ent­stand. Auf­grund einer auf­ge­zeich­ne­ten Video­se­quenz fahn­det die Poli­zei nach einer etwa 25- 40 Jah­re alten männ­li­chen Per­son, wel­che zuvor die Bank­fi­lia­le auf­ge­sucht hat­te und mit der Tat in Ver­bin­dung ste­hen könn­te. Da die bis­he­ri­gen Ermitt­lun­gen nicht auf die Spur des Man­nes führ­ten, wur­de durch die Staats­an­walt­schaft Wies­ba­den ein Beschluss zur Öffent­lich­keits­fahn­dung beim Amts­ge­richt erwirkt. Per­so­nen, wel­che den Mann auf den Licht­bil­dern wie­der­erken­nen oder Anga­ben zu des­sen Auf­ent­halts­ort machen kön­nen, wer­den gebe­ten, sich mit den zustän­di­gen Ermitt­lern der Poli­zei­di­rek­ti­on Rhein­gau-Tau­nus unter der Tele­fon­num­mer (06124) 7078–266 oder unter der Email-Adres­se pdrt-mit.ppwh@polizei.hessen.de in Ver­bin­dung zu setzen.

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