Lokal
Kaum Perspektiven für die Öffnung von Läden, Betrieben und Einrichtungen
Folgende Regeln wird es ab dem 29.03.2021 in Hessen geben:
- Von “Click & Meet” geht es wieder zu “Click & Collect”
- Die Kontaktbeschränkungen (2 Hausstände mit max. 5 Personen) bleiben bestehen
- Regeln für Sport bleiben bestehen
- Alle Arbeitgeber sollen Ihren Mitarbeitern einmal die Woche ein Testangebot machen
Bund und Länder haben sich am 23.03. außerdem auf folgende Punkte geeinigt:
- Während der Ostertage gibt es eine mehrtägige, weitgehende Reduzierung aller Kontakte.
- Der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) werden einmalig als “Ruhetage” definiert – konkrete Details fehlen noch, der Bund wird hierzu ein Muster erarbeiten. Im Grunde soll das öffentliche Leben weitestgehend runtergefahren werden.
- Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wird am Ostersamstag geöffnet. Es gelten ansonsten die üblichen Feiertagsregelungen für Öffnungen.
- Etwaige mögliche Öffnungen anhand der Beschlüsse vom 3. März werden auf den 6. April verschoben.
- Impf- und Testzentren bleiben geöffnet.
- Nach Ostern wird umfangreiches Testen für die Bekämpfung der Pandemie eine noch entscheidendere Rolle spielen.
- Arbeitgeber sollen weiter das Arbeiten von zu Hause ermöglichen oder regelmäßige Testangebote machen. Informationen zu Tests in Unternehmen finden Sie hier.
- Die Tests sollen Beschäftigten, so sie nicht im Homeoffice arbeiten, mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zweimal pro Woche angeboten und auch bescheinigt werden.
- Für die Unternehmen, die besonders schwer von Schließungen betroffen sind, wird die Bundesregierung ein ergänzendes Hilfsinstrument entwickeln.
- Alle Bürger sollen weiter auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland verzichten.
- Bund und Länder beraten im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 12. April 2021 erneut.