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Hei­den­rod lobt Jugend­eh­ren­amts­preis 2021 aus

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Nach­dem in den ver­gan­ge­nen Jah­ren bereits zahl­rei­che jun­ge Men­schen mit dem Jugend­eh­ren­amts­preis aus­ge­zeich­net wur­den, soll er auch in die­sem Jahr wie­der aus­ge­lobt wer­den. Es wer­den Geld- und/oder Sach­prei­se vergeben.

“Ehren­äm­ter sind zu einem uner­läss­li­chen Bestand­teil unse­res Gemein­we­sens gewor­den. Das Geben und Neh­men sowie das Mit­ein­an­der tra­gen ihren wesent­li­chen Anteil zur Funk­tio­na­li­tät eines Gemein­we­sens bei. Das Enga­ge­ment gera­de der jun­gen Men­schen in unse­rer Gemein­de, wel­ches vie­ler­orts mit viel Ein­satz­be­reit­schaft und Enthu­si­as­mus geleis­tet, wird, soll mit die­sem Preis als eine Wert­schät­zung an die Jugend­li­chen öffent­lich gewür­digt wer­den und zudem eine zusätz­li­che Moti­va­ti­on für Preis­trä­ger und ande­re jun­ge Men­schen sein.”, heißt es in der Mit­tei­lung der Gemeindeverwaltung.

Wer kann den Jugend­eh­ren­amts­preis bekommen?

Jugend­li­che und jun­ge Erwach­se­ne im Alter von 14 bis 25 Jah­ren, die sich für ande­re Jugend­li­che oder jun­ge Men­schen in Hei­den­rod oder dar­über hin­aus ehren­amt­lich enga­gie­ren. Das Enga­ge­ment muss deut­li­che Aus­wir­kun­gen in oder für die Gemein­de Hei­den­rod haben. Es kön­nen Ein­zel­per­so­nen, aber auch Grup­pen vor­ge­schla­gen werden.

Wer kann vorschlagen?

Das Vor­schlags­recht obliegt jedermann.

Was sind Kri­te­ri­en für die Bewer­tung des Preises?

Bei der Preis­vor­ga­be sol­len das Vor­le­ben sozia­ler Wer­te und Ver­ant­wor­tung, die Krea­ti­vi­tät, die Aus­übung einer Vor­bild­funk­ti­on, das Enga­ge­ment für Jugend­li­che, der Arbeits­auf­wand sowie die Dau­er des Enga­ge­ments Berück­sich­ti­gung finden.

In wel­chen Kate­go­rien wird der Jugend­eh­ren­amts­preis ausgelobt?

Das Ehren­amt kann in den unter­schied­lichs­ten Berei­chen aus­ge­übt wer­den, zum Bei­spiel in den Berei­chen Musik, Sport, Kunst, Sozia­les, Umwelt und Naturschutz.

In wel­cher Frist kön­nen Vor­schlä­ge ein­ge­reicht werden?

Vor­schlä­ge kön­nen bis zum 15. Mai 2021 ein­ge­reicht wer­den. Zur Ver­ein­fa­chung gibt es im Rat­haus oder auf unse­rer Home­page (www.heidenrod.de) ein For­mu­lar samt Richtlinien.

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