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Ärz­te-Nach­wuchs für den Rheingau-Taunus

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Hes­sen führt Land­arzt­quo­te mit Sti­pen­di­um ein

In Hes­sen wird auf Initia­ti­ve der Regie­rungs­frak­tio­nen von CDU und Grü­nen eine Land­arzt­quo­te ein­ge­führt. Dies tei­len die Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten Petra Mül­ler-Klep­per und Peter Beuth mit. „Die Ent­schei­dung ist für den Rhein­gau-Tau­nus-Kreis von gro­ßer Bedeu­tung, weil hier in den kom­men­den Jah­ren aus Alters­grün­den vie­le Nach­fol­ger für Arzt­pra­xen gesucht wer­den. Die Land­arzt­quo­te hilft, das Nach­wuchs­pro­blem zu lösen, und ist ein Bau­stein zur Siche­rung der ärzt­li­chen Ver­sor­gung im Kreis“, erklär­ten die CDU-Poli­ti­ker. Sie hat­ten sich für die Ein­füh­rung einer gesetz­li­chen Rege­lung und die Bereit­stel­lung der erfor­der­li­chen Mit­tel im Haus­halt eingesetzt.

„Die Sor­ge, dass auch künf­tig genü­gend Haus­ärz­te wohn­ort­nah zur Ver­fü­gung ste­hen, treibt die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger im Rhein­gau-Tau­nus um. Das hat die Umfra­ge erge­ben, die der Kreis vor kur­zem zum The­ma ‚Gesund­heit und Pfle­ge‘ durch­ge­führt hat.  Die Land­arzt­quo­te zeigt, dass wir die­se Sor­gen ernst neh­men und han­deln“, beton­ten die Abge­ord­ne­ten. Sie hel­fe, das flä­chen­de­cken­de Netz an nie­der­ge­las­se­nen Ärz­ten zu bewah­ren, die wohn­ort­nah die Grund­ver­sor­gung garantieren.

Mit dem neu­en Gesetz sol­len zwei Vor­ab­quo­ten beim Medi­zin­stu­di­um an allen drei medi­zi­ni­schen Uni­ver­si­tä­ten – Frank­furt, Gie­ßen, Mar­burg – ver­an­kert wer­den: eine Quo­te zur Siche­rung der haus- sowie kin­der­ärzt­li­chen Ver­sor­gung und eine zur Siche­rung des Öffent­li­chen Gesund­heits­diens­tes (ÖGD). „Ab 2022 wer­den sich jedes Jahr 65 von 1000 Medi­zin­stu­die­ren­den ver­pflich­ten, zehn Jah­re lang als Haus- oder Kin­der­ärz­te in unter­ver­sorg­ten Gebie­ten zu arbei­ten. 13 Stu­die­ren­de ver­pflich­ten sich für den glei­chen Zeit­raum fest für den ÖGD“, erläu­ter­ten Mül­ler-Klep­per und Beuth.

Haus­ärz­tin­nen und Haus­ärz­te sowie Kin­der­ärz­tin­nen und ‑ärz­te sei­en beson­ders wich­tig für die ambu­lan­te medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung. „Sie sind für die Men­schen die ers­ten und wich­tigs­ten Ansprech­part­ner und ein Pfei­ler unse­res Gesund­heits­sys­tems.“ Zudem habe die Coro­na-Pan­de­mie deut­lich gemacht, wie sehr das Gesund­heits­we­sen auf einen leis­tungs­fä­hi­gen, per­so­nell gut aus­ge­stat­ten Öffent­li­chen Gesund­heits­dienst ange­wie­sen sei. Des­halb wer­de eine Quo­te für sei­ne Nach­wuchs­si­che­rung eingeführt.

Fach­spe­zi­fi­sche Eig­nung entscheidend

Bei der Aus­wahl der Stu­die­ren­den soll weni­ger die Abitur­no­te als viel­mehr die fach­spe­zi­fi­sche Eig­nung ent­schei­dend sein. „Es wer­den auch sozia­le und kom­mu­ni­ka­ti­ve Kom­pe­ten­zen im Umgang mit Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten berück­sich­tigt, die für die ärzt­li­che Tätig­keit eine beson­de­re Bedeu­tung haben“, so die Abge­ord­ne­ten. Eben­so flie­ßen Erfah­rung in einem Gesund­heits­be­ruf oder ehren­amt­li­che Tätig­kei­ten ein.

Die neu­en Land­ärz­tin­nen und Land­ärz­te könn­ten in allen ärzt­lich unter­ver­sorg­ten Gebie­ten in Hes­sen ein­ge­setzt wer­den. Ent­schei­dend sei hier­für die Ein­schät­zung des Lan­des­aus­schus­ses der Ärz­te und Kran­ken­kas­sen. „Das Ver­sor­gungs­gut­ach­ten für den Rhein­gau-Tau­nus zeigt, dass die ambu­lan­te Ver­sor­gung über­wie­gend gut ist, es aber Hand­lungs­be­darf bei den Haus­ärz­ten – ins­be­son­de­re im Pla­nungs­be­reich Idstein — sowie bei den Augen­ärz­ten gibt. Zudem wird expli­zit auf das hohe Durch­schnitts­al­ter der Haus­ärz­te von 55,61 Jah­ren hin­ge­wie­sen. So wird bis 2030 für 60 Pro­zent der Haus­arzt­sit­ze ein Nach­fol­ge­be­darf bestehen“, skiz­zie­ren Mül­ler-Klep­per und Beuth die Entwicklung.

Die Land­arzt­quo­te sei ein pro­ba­tes Mit­tel, um gegen­zu­steu­ern. Sie mache den Arzt­be­ruf auf dem Land attrak­ti­ver. Mit einem beglei­ten­den Schwer­punkt­pro­gramm wer­de den Stu­die­ren­den gehol­fen, sich auf ihre spä­te­re Arbeit als Ärz­te im länd­li­chen Raum oder beim Öffent­li­chen Gesund­heits­dienst vor­zu­be­rei­ten. Es umfas­se regel­mä­ßi­ge Prak­ti­ka in länd­lich gele­ge­nen Pra­xen, beglei­ten­de Semi­na­re an der Uni­ver­si­tät, Men­to­ring-Pro­gramm und Tages­aus­flü­ge zur Berufs­feld­erkun­dung. Zudem wür­den die Stu­die­ren­den finan­zi­ell durch ein Sti­pen­di­um unterstützt.

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