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Verdacht auf Wolfssichtung in Wingsbach
Es gibt den Verdacht einer Wolfssichtung und einen vermutlichen Riss eines Rehs am Wochenende des 13. und 14. März im Jagdbezirk von Taunusstein-Wingsbach. Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie ist informiert und prüft das vorliegende Videomaterial. Bereits im Februar gab es bestätigte Wolfssichtungen im Rheingau-Taunus-Kreis, unter anderem in Schlangenbad.
In der Regel sind Wölfe scheu und ziehen sich zurück, wenn sie Menschen wittern. Wer dennoch einem Wolf begegnet, sollte sich zunächst ruhig verhalten, Abstand halten und abwarten, ob das Tier von alleine davonläuft. Sollte der Wolf nicht das Weite suchen, rät das Landesamt Lärm zu machen und so das Tier zu verscheuchen. Hunde sind in jedem Fall anzuleinen.
Wolfsmonitoring: Sichtungen melden
Wer den Verdacht hat, einen Wolf gesehen zu haben, kann auf der Website des HLNuG https://www.hlnug.de/themen/naturschutz/tiere-und-pflanzen/arten-melden/wolfwww.llh.hessen.de/tier/schafe-und-ziegen/wolfsmeldungen-und-rissereignisse-in-hessen einen Meldebogen ausfüllen oder Informationen auf dem Anrufbeantworter der Wolfshotline zu hinterlassen: 0611 8153999. Zur Beurteilung durch das Landesamt, ob es sich tatsächlich um einen Wolf handelt, sind Videoaufnahmen und die Sammlung von genetischem Material wie Kot oder Haare nützlich. Wölfe haben eine hochbeinige Statur, eine quadratische Körperform und eine fast waagerechte Rückenlinie. Sie haben einen hängenden geraden Schwanz mit meist dunkler Spitze und eine vergleichsweise lange Schnauze. Von einigen Hunderassen sind sie für Laien kaum zu unterscheiden.
Wölfe gehören zu den besonders streng geschützten Tierarten in Deutschland und dürfen keinesfalls bejagt werden. Besonders Reh- und Rotwild wird vom Wolf gejagt. Auch Kälber und Schafe werden aber mitunter gerissen. Der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen empfiehlt Weidetierhaltern dringend „…, die eingesetzten Weidezaunsysteme hinsichtlich ihrer Präventionsqualität zur Abwehr von großen Beutegreifern zu überprüfen.“ Elektrozäune hätten sich zur Abwehr von Wölfen bewährt. Laut der Website des Landesbetriebs seien bestimmte Anforderungen zu erfüllen: „Allerdings muss immer eine ausreichende Hütespannung von mindestens 3.000 Volt am Zaun anliegen. Die E‑Zäune sollten mindestens 90 Zentimeter hoch sein, und dürfen keine Möglichkeit zum gefahrlosen Durchschlüpfen bieten.“ Für die Zaunkontrolle und Einhaltung der Schutzmaßnahmen gibt es Landesförderungen. Weitere Informationen dazu finden Landwirte auf www.llh.hessen.de