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CDU-Frak­ti­on sieht eine Chan­ce im Landarzt-Stipendium

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Der Kreis­tag ist dem CDU-Antrag gefolgt und wird zukünf­tig Land­arzt-Sti­pen­di­en aus­ge­ben. „Wir müs­sen jetzt han­deln um den Erhalt und die Ver­bes­se­rung der ärzt­li­chen Ver­sor­gung zu gewähr­leis­ten. Das Pro­gramm soll einen Bei­trag dazu leis­ten, dass jun­ge Ärz­te den Weg aufs Land fin­den, um eine qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge und flä­chen­de­cken­de medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung in unse­rem Kreis sicher­zu­stel­len“, so der Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de André Stolz.

Denn die der­zei­ti­ge medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung, wel­che bereits damals in dem von Sei­ten der CDU gefor­der­ten Gesund­heits­gut­ach­ten ein­dring­lich beschrie­be­nen schwie­ri­gen Lage der Gesund­heits­ver­sor­gung im Rhein­gau-Tau­nus-Kreis, nicht nur im Bereich der Fach­ärz­te, son­dern auch der Haus­ärz­te, ist so aktu­ell wie lan­ge nicht mehr. Pre­kär wird die Lage in naher Zukunft, wenn bis 2030 60% Nach­be­set­zungs­be­darf entsteht.

„Die CDU-Frak­ti­on möch­te dem Nega­tiv­trend schnellst­mög­lich ent­ge­gen­wir­ken“, so Stolz. Das Land­arzt-Sti­pen­di­um wird Medi­zin­stu­die­ren­den ab dem 5. Fach­se­mes­ter (nach Bestehen der ärzt­li­chen Vor­prü­fung) gewährt, wenn die­se im Gegen­zug sich ver­pflich­ten, nach erfolg­rei­chem Stu­di­en­ab­schluss eine Tätig­keit in der All­ge­mein­me­di­zin (haus­ärzt­lich ver­trags­ärzt­lich) im Rhein­gau-Tau­nus-Kreis oder eine ärzt­li­che Tätig­keit am Gesund­heits­amt Rhein­gau-Tau­nus mit einem Min­dest­um­fang von 5 Jah­ren wahr­zu­neh­men „Wir erhof­fen uns hier­durch, Medi­zin­stu­den­ten früh­zei­tig für eine spä­te­re Tätig­keit im länd­li­chen Raum zu moti­vie­ren, um auch in Zukunft eine flä­chen­de­cken­de und mög­lichst wohn­ort­na­he medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung auf hohem Niveau im Rhein­gau-Tau­nus-Kreis gewähr­leis­ten zu kön­nen“, so André Stolz abschließend.

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