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För­der­mit­tel für Ver­ei­ne: Noch schnell Anträ­ge stellen

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Noch bis Mon­tag, 1. März, kön­nen Anträ­ge auf För­der­mit­tel für Ver­ei­ne und Ver­ei­ni­gun­gen bei der Stadt­ver­wal­tung ein­ge­reicht werden.

Die ent­spre­chen­den For­mu­la­re ste­hen auf der Web­site der Stadt Tau­nus­stein zur Ver­fü­gung: www.taunusstein.de/rathaus/formulare als PDF unter „Ver­ei­ne und Ver­an­stal­tun­gen“. Gemäß Richt­li­ni­en zur För­de­rung der Ver­ei­ne und Ver­ei­ni­gun­gen in Tau­nus­stein kön­nen so zum Bei­spiel Anträ­ge auf Bezu­schus­sung zur Beschäf­ti­gung von Übungs­lei­tern gemäß dem For­mu­lar des Lan­des­sport­bun­des Hes­sen, die Beschäf­ti­gung von Chorleitern/innen, die Anschaf­fung lang­le­bi­ger Mate­ria­li­en, die Betriebs- und Unter­hal­tungs­kos­ten ver­eins­ei­ge­ner Anla­gen, zur Jugend­ar­beit oder Nach­wuchs- und Talent­för­de­rung gestellt werden.

Die Richt­li­ni­en sind eben­falls auf der Sei­te der Stadt unter www.taunusstein.de/rathaus/verwaltung/satzungen-gebuehren ein­seh­bar. Vor­aus­set­zung für eine För­de­rung ist, dass der Ver­ein gemein­nüt­zi­ge Zwe­cke ver­folgt und ein öffent­li­ches Inter­es­se vor­liegt und das auch alle ande­ren Finan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten wie Eigen­leis­tung, Zuschüs­se des Krei­ses, des Lan­des oder von Dach­or­ga­ni­sa­tio­nen aus­ge­schöpft werden.

Die voll­stän­di­gen Antrags­un­ter­la­gen gehen an die Post­an­schrift Magis­trat der Stadt Tau­nus­stein, Fach­be­reich 1, Abtei­lung Kul­tur, Sport- und Ver­eins­för­de­rung, Aar­stra­ße 150, 65232 Taunusstein.

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