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Fördermittel für Vereine: Noch schnell Anträge stellen
Noch bis Montag, 1. März, können Anträge auf Fördermittel für Vereine und Vereinigungen bei der Stadtverwaltung eingereicht werden.
Die entsprechenden Formulare stehen auf der Website der Stadt Taunusstein zur Verfügung: www.taunusstein.de/rathaus/formulare als PDF unter „Vereine und Veranstaltungen“. Gemäß Richtlinien zur Förderung der Vereine und Vereinigungen in Taunusstein können so zum Beispiel Anträge auf Bezuschussung zur Beschäftigung von Übungsleitern gemäß dem Formular des Landessportbundes Hessen, die Beschäftigung von Chorleitern/innen, die Anschaffung langlebiger Materialien, die Betriebs- und Unterhaltungskosten vereinseigener Anlagen, zur Jugendarbeit oder Nachwuchs- und Talentförderung gestellt werden.
Die Richtlinien sind ebenfalls auf der Seite der Stadt unter www.taunusstein.de/rathaus/verwaltung/satzungen-gebuehren einsehbar. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Verein gemeinnützige Zwecke verfolgt und ein öffentliches Interesse vorliegt und das auch alle anderen Finanzierungsmöglichkeiten wie Eigenleistung, Zuschüsse des Kreises, des Landes oder von Dachorganisationen ausgeschöpft werden.
Die vollständigen Antragsunterlagen gehen an die Postanschrift Magistrat der Stadt Taunusstein, Fachbereich 1, Abteilung Kultur, Sport- und Vereinsförderung, Aarstraße 150, 65232 Taunusstein.