Corona

5,379 Mil­lio­nen Euro für Betrie­be im Rheingau-Taunus

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Das Land star­tet die zwei­te För­der­run­de des Coro­na-Hilfs­pro­gramms „Hes­sen-Mikro­li­qui­di­tät“. Hier­auf wei­sen die Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten Petra Mül­ler-Klep­per und Peter Beuth die Betrie­be und Solo­selb­stän­di­gen im Rhein­gau-Tau­nus hin.

„Par­al­lel zu den Bun­des­pro­gram­men setzt das Land die­ses Hilfs­an­ge­bot bis Ende Juni fort. Ab sofort kön­nen wie­der Anträ­ge gestellt wer­den. Es ste­hen 150 Mil­lio­nen Euro zur Ver­fü­gung“, teil­ten die CDU-Poli­ti­ker mit. „Das Pro­gramm bie­tet güns­ti­ge Kon­di­tio­nen. Es schafft klei­nen Betrie­ben und Solo­selb­stän­di­gen unbü­ro­kra­tisch und schnell zusätz­li­che Liqui­di­tät, um die schwie­ri­ge Zeit zu überstehen.“

Gro­ße Nachfrage

Das Dar­le­hens­pro­gramm sei im letz­ten Jahr neu auf­ge­legt wor­den und bis 31. Dezem­ber 2020 befris­tet wor­den – als Über­le­bens­hil­fe für Unter­neh­men in der Coro­na-Kri­se und zur Siche­rung der Arbeits­plät­ze. Es sei auf gro­ße Nach­fra­ge gesto­ßen, wes­halb nun eine Neu­auf­la­ge erfol­ge. „‘Hes­sen-Mikro­li­qui­di­tät‘ ist ein unkom­pli­zier­ter Direkt­kre­dit, der sich als fle­xi­bles und erfolg­rei­ches Instru­ment erwie­sen hat. Auch im Rhein­gau-Tau­nus ist die Hil­fe ange­kom­men. Bis zum Jah­res­en­de 2020 sind 5,379 Mil­lio­nen Euro an 186 Unter­neh­men im Kreis­ge­biet geflos­sen“, so die Abge­ord­ne­ten. Lan­des­weit sei­en 216,1 Mil­lio­nen Euro an 7.351 Betrie­be aus­ge­zahlt worden.

Über­wie­gend habe es sich um Klein­be­trie­be gehan­delt. 73 Pro­zent der unter­stütz­ten Betrie­be hät­ten bis zu vier Mit­ar­bei­ten­de. Rund 46 Pro­zent der Antrag­stel­ler sei­en aus den drei Bran­chen Gas­tro­no­mie, Ein­zel­han­del und Erbrin­gung von sons­ti­gen über­wie­gend per­sön­li­chen Dienst­leis­tun­gen (z.B. Fri­sö­re) gekom­men. Dies zei­ge, dass das Pro­gramm die Ziel­grup­pe errei­che, näm­lich die Kleinst­un­ter­neh­men und Solo-Selbständigen.

Hes­sen-Mikro­li­qui­di­tät stellt Unter­neh­men mit maxi­mal 50 Beschäf­tig­ten Dar­le­hen von 3.000 Euro bis zur Höchst­sum­me von 35.000 Euro zu einem Zins­satz von 0,75 Pro­zent zur Ver­fü­gung — ohne wei­te­re Gebüh­ren oder Kos­ten. Es sind zudem kei­ne bank­üb­li­chen Sicher­hei­ten nötig. Finan­ziert wer­den kön­nen Betriebs­mit­tel, auch Mie­ten, Löh­ne, Zin­sen, Tilgungen.

Die Lauf­zeit der För­der­dar­le­hen beträgt 7 Jah­re bei 2 til­gungs­frei­en Jah­ren. Bei Bedarf kann der Kre­dit zum Teil in einen ver­lo­re­nen Zuschuss umge­wan­delt wer­den. Es kann ein Ver­zicht auf Rück­zah­lung von Teil­be­trä­gen von bis zu 50 Pro­zent des Dar­le­hens aus­ge­spro­chen wer­den. Vor­aus­set­zung ist, dass die Kre­dit­neh­men­den durch Vor­la­ge ihrer Steu­er­be­schei­de für die Jah­re 2020/2021 und ande­rer geeig­ne­ter Unter­la­gen Geschäfts­un­ter­bre­chun­gen und Umsatz­aus­fäl­le von nicht gerin­ger Höhe und Dau­er nach­wei­sen, dass die­se sich aus der Coro­na-Kri­se zwin­gend erge­ben haben und die wirt­schaft­li­che Situa­ti­on der Kre­dit­neh­men­den einen ent­spre­chen­den Ver­zicht erfordert.

IHK und Hand­werks­kam­mer beraten

Vor der Antrag­stel­lung bei der Wirt­schafts- und Infra­struk­tur­bank Hes­sen (WIBank), die über ein Online-Por­tal erfolgt, soll ein Bera­tungs­kon­takt mit einem Koope­ra­ti­ons­part­ner zur Ein­schät­zung der wirt­schaft­li­chen Trag­fä­hig­keit des Gewerbes/der frei­be­ruf­li­chen Tätig­keit vor und nach Über­win­dung der Kri­se statt­ge­fun­den haben. Als Ansprech­part­ner für die Betrie­be im Rhein­gau-Tau­nus ste­hen die IHK Wies­ba­den und die Hand­werks­kam­mer Wies­ba­den bereit. Die zwei­te För­der­run­de ist befris­tet bis zum 30. Juni 2021.

Um Liqui­di­täts­eng­päs­se abzu­fe­dern, sei­en den Unter­neh­men und Frei­be­ruf­lern in Hes­sen seit Beginn der Coro­na-Kri­se Unter­stüt­zung in Höhe von ins­ge­samt 8,2 Mil­li­ar­den Euro in Form von Zuschüs­sen, Dar­le­hen, Bürg­schaf­ten und steu­er­li­chen Erleich­te­run­gen zur Ver­fü­gung gestellt wor­den, so Mül­ler-Klep­per und Beuth. „Damit die Her­aus­for­de­run­gen und Aus­wir­kun­gen der Coro­na-Pan­de­mie bewäl­tigt wer­den, muss es auch künf­tig Hilfs­pro­gram­me für die Wirt­schaft, Kul­tur, das Ver­eins­we­sen und sozia­le Leben geben.“

Nähe­re Infor­ma­tio­nen zum Pro­gramm „Hes­sen-Mikro­li­qui­di­tät“ unter: https://www.wibank.de/wibank/hessen-mikroliquiditaet/hessen-mikroliquiditaet-522074

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