Arbeitsmarkt

Miet­kos­ten­zu­schuss für Grün­de­rin­nen und Gründer

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Ab März die­ses Jah­res haben Wies­ba­de­ner Grün­de­rin­nen und Grün­der die Mög­lich­keit, einen Zuschuss zu ihren Miet­kos­ten in Höhe von bis zu 500 Euro pro Monat über einen Zeit­raum von zwölf Mona­ten zu bean­tra­gen. Das För­der­pro­jekt läuft zuerst in einer Pilot­pha­se an, in der fünf Grün­dun­gen den Zuschuss erhal­ten kön­nen. Wäh­rend des Pro­jek­tes ist geplant, ins­ge­samt zwan­zig jun­ge Unter­neh­men zu för­dern. Die Höhe des Miet­zu­schus­ses wird durch einen Aus­wahl­schlüs­sel ermit­telt, bei dem die Kalt­mie­te als Basis genutzt wird. Anträ­ge für die ers­te Pilot­pha­se kön­nen vom 1. bis zum 25. März gestellt wer­den. Die Pilot­pha­se beginnt ab Mai. Für die zwei­te För­der­pha­se kön­nen ab dem 1. Okto­ber bis zum 1. Novem­ber Anträ­ge gestellt wer­den. Die­se Pha­se beginnt ab Novem­ber. Der Aus­wahl­schlüs­sel und wei­te­re Infor­ma­tio­nen wer­den im Febru­ar bekannt­ge­ge­ben. Die benö­tig­ten Unter­la­gen und Ter­mi­ne sind auf der Home­page der Stadt ver­füg­bar. Fra­gen zum Miet­zu­schuss kön­nen unter existenzgruendung@wiesbaden.de gestellt werden.

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