Corona

Kreis­tags­sit­zung am 9. Febru­ar 2021 abgesagt

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Kreis­tags­vor­sit­zen­der Klaus-Peter Willsch folgt Emp­feh­lung des Ältestenrats

In einer Mail an die Mit­glie­der von Kreis­tag und Kreis­aus­schuss erläu­tert der Kreis­tags­vor­sit­zen­de die Grün­de sei­ner Ent­schei­dung: „In den letz­ten Tagen haben mich ver­mehrt Beden­ken gegen die Durch­füh­rung der Kreis­tags­sit­zung am 9. Febru­ar 2021 in Nie­dern­hau­sen erreicht. Ich habe mich sodann zur Ein­be­ru­fung einer Video­kon­fe­renz des Ältes­ten­ra­tes am 22. Janu­ar 2021 ent­schlos­sen. Eine Ent­schei­dung über eine even­tu­el­le Absa­ge der Kreis­tags­sit­zung woll­te ich nicht tref­fen, ohne zuvor die Frak­tio­nen und den Kreis­aus­schuss ange­hört zu haben.“

Für die Bereit­schaft zum Dia­log dankt Willsch aus­drück­lich dem Kreis­aus­schuss in Per­son von Land­rat Frank Kili­an und allen Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den und sei­nem Stell­ver­tre­ter Paul Wei­mann. In der aus­führ­li­chen Dis­kus­si­on wur­de über­wie­gend die Auf­fas­sung ver­tre­ten, dass die Durch­füh­rung einer Kreis­tags­sit­zung mit 80 bis 90 Per­so­nen in der Autal­hal­le in Nie­dern­hau­sen ange­sichts der jüngst bekräf­tig­ten Auf­for­de­rung aller staat­li­chen Stel­len zur strik­ten Kon­takt­re­du­zie­rung ein fal­sches Signal an die Bevöl­ke­rung wäre. Die Ein­schät­zung der aktu­el­len Pan­de­mie­si­tua­ti­on wird dabei nicht nur von den erfreu­li­cher­wei­se sin­ken­den Inzi­denz­wer­ten geprägt. Viel­mehr besteht bei vie­len Mit­glie­dern auch die Sor­ge vor den Virus­mu­ta­tio­nen, die erheb­lich anste­cken­der sein sollen.

„Ich sage des­halb hier­mit die Sit­zung des Kreis­ta­ges am 9. Febru­ar 2021 offi­zi­ell ab. Eine öffent­li­che Bekannt­ma­chung infor­miert for­mal über die Absa­ge. Auf der Home­page des Rhein­gau-Tau­nus-Krei­ses erfolgt eine ent­spre­chen­de Infor­ma­ti­on“, so der Kreis­tags­vor­sit­zen­de. Wie Willsch wei­ter mit­teil­te, plä­dier­te ledig­lich die AfD für die Durch­füh­rung der tur­nus­mä­ßi­gen Sit­zung. Auf Vor­schlag des Kreis­tags­vor­sit­zen­den soll nun in einer wei­te­ren Sit­zung des Ältes­ten­ra­tes am 8. Febru­ar ent­schie­den wer­den, „ob noch eine Sit­zung des Kreis­ta­ges in die­ser Wahl­pe­ri­ode statt­fin­den oder even­tu­ell der Haupt- und Finanz­aus­schuss als ‚Not­par­la­ment‘ gemäß § 30 a HKO tagen soll oder dies ver­zicht­bar ist.“

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