Corona

Neu­es Corona-Sonderprogramm

Veröffentlicht

am

Land will ener­ge­ti­sche Moder­ni­sie­rung von Eigen­hei­men ankurbeln

Das Land legt ein „Son­der­pro­gramm für Eigen­hei­me – sanie­ren, spa­ren, Kli­ma scho­nen“ zur För­de­rung der ener­ge­ti­schen Moder­ni­sie­rung von pri­va­ten Wohn­ge­bäu­den und Eigen­tums­woh­nun­gen auf. Hier­auf wei­sen die Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten Petra Mül­ler-Klep­per und Peter Beuth die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger im Rhein­gau-Tau­nus hin.

„Die ener­ge­ti­sche Sanie­rung von Eigen­hei­men, die auf­grund der Coro­na-beding­ten Ein­schrän­kun­gen rück­läu­fig ist, soll ange­kur­belt und zugleich der Auf­trags­rück­gang in der Bau­wirt­schaft abge­fan­gen wer­den. Die ers­ten 8 Mil­lio­nen Euro aus dem Son­der­ver­mö­gen, das der Land­tag mit den Stim­men von CDU und Grü­nen für Coro­na-Hil­fen ein­ge­rich­tet hat, ste­hen für Maß­nah­men in Wohn­ge­bäu­den bereit, mit denen dau­er­haft Ener­gie ein­ge­spart wer­den kann“, erklär­ten die CDU-Poli­ti­ker. Es sei eine Auf­sto­ckung auf 25 Mil­lio­nen Euro bis zum Jahr 2022 geplant, falls das Pro­gramm auf rege Nach­fra­ge stoße.

Nach­hol­be­darf in Wohngebäuden

Mehr als 80 Pro­zent des Ener­gie­ver­brauchs in pri­va­ten Haus­hal­ten ent­fie­len in den Bereich der Wär­me und hier vor allem aufs Hei­zen. Schlech­te Däm­mung, alte Fens­ter oder wenig effi­zi­en­te Hei­zungs­an­la­gen sei­en eini­ge der Grün­de. „Hier sind erheb­li­che Effi­zi­enz­stei­ge­run­gen durch ener­ge­ti­sche Moder­ni­sie­rung mög­lich und not­wen­dig. Im Woh­nungs­be­stand besteht Nach­hol­be­darf. Es gilt, in Wär­me­schutz wie neue Fens­ter und Gebäu­de­däm­mung sowie eine ener­gie­spa­ren­de Wär­me­ver­sor­gung zu inves­tie­ren“, so Mül­ler-Klep­per und Beuth. Mit dem Wär­me­ef­fi­zi­enz-Paket für Hes­sens Häu­ser soll dies erreicht wer­den. Ziel sei es, die Sanie­rungs­quo­te bei Gebäu­den bis 2025 von einem auf zwei Pro­zent zu steigern.

Das neue hes­si­sche Pro­gramm stockt die Bun­des­för­de­rung auf, um Inves­ti­tio­nen in die ener­ge­ti­sche Moder­ni­sie­rung noch attrak­ti­ver zu machen. Geför­dert wer­den hoch­ef­fi­zi­en­te inves­ti­ve Maß­nah­men in bestehen­den Wohn­ge­bäu­den pri­va­ter Eigen­tü­mer sowie in Eigen­tums­woh­nun­gen in Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft, die dazu bei­tra­gen, den Ener­gie­ef­fi­zi­enz­stan­dard Effi­zi­enz­haus 55 (oder bes­ser), Effi­zi­enz­haus 70 oder Effi­zi­enz­haus 85 zu erreichen.

Das Son­der­pro­gramm sieht eine zusätz­li­che hes­si­sche För­de­rung zu den bestehen­den KfW-Pro­gramm 430 und 151 Ener­gie­ef­fi­zi­ent Sanie­ren vor. Die Bun­des­för­de­rung der KfW, die je nach Effi­zi­enz­stan­dard bis zu 48.000 Euro betra­gen kann, wird um eine Lan­des­för­de­rung in Form eines Zuschus­ses erhöht, der bis zu einer maxi­ma­len Höhe von 12.000 Euro mög­lich ist. „Beim höchs­ten KfW-Stan­dard kön­nen bis zu 50 Pro­zent der Kos­ten für Wär­me­däm­mung, neue Fens­ter, Hei­zung oder Lüf­tungs­an­la­ge über­nom­men wer­den – im Maxi­mal­fall bis zu 60.000 Euro“, führ­ten die Abge­ord­ne­ten aus.

Zudem bie­te das Land pri­va­ten Haus- und Woh­nungs­ei­gen­tü­mern, die über ener­gie­ef­fi­zi­en­te Moder­ni­sie­rung nach­den­ken, über die Lan­des­en­er­gie­agen­tur eine indi­vi­du­el­le Bera­tung an. 

„Ener­ge­ti­sche Sanie­rungs­maß­nah­men sind öko­lo­gisch sinn­voll. Zugleich rech­nen sie sich“, so Mül­ler-Klep­per und Beuth. Die Gebäu­de­nut­zer wür­den bei den Kos­ten ent­las­tet. Es wer­de ein Bei­trag zur Wert­erhal­tung der Immo­bi­li­en geleis­tet. Mit den Auf­trä­gen, die durch das För­der­pro­gramm mög­lich wür­den, unter­stüt­ze das Land die klei­nen und mit­tel­stän­di­schen Archi­tek­tur- und Hand­werks­be­trie­be im Rhein­gau-Tau­nus. „Das neue Son­der­pro­gramm ist ein Kon­junk­tur­pro­gramm für unse­re regio­na­le Wirtschaft.“ 

Anträ­ge für das Son­der­pro­gramm sind bis 31. Dezem­ber 2022 mög­lich. Nähe­re Infor­ma­tio­nen unter www.hessen-macht-50–50.de

Für Fra­gen steht die För­der­mit­tel­be­ra­tung der Lan­des­en­er­gie­agen­tur bereit: Hot­line: 0611 95017 8400 oder foerdermittelberatung@lea-hessen.de

Die mobile Version verlassen