Corona
Neues Corona-Sonderprogramm
Land will energetische Modernisierung von Eigenheimen ankurbeln
Das Land legt ein „Sonderprogramm für Eigenheime – sanieren, sparen, Klima schonen“ zur Förderung der energetischen Modernisierung von privaten Wohngebäuden und Eigentumswohnungen auf. Hierauf weisen die Landtagsabgeordneten Petra Müller-Klepper und Peter Beuth die Bürgerinnen und Bürger im Rheingau-Taunus hin.
„Die energetische Sanierung von Eigenheimen, die aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen rückläufig ist, soll angekurbelt und zugleich der Auftragsrückgang in der Bauwirtschaft abgefangen werden. Die ersten 8 Millionen Euro aus dem Sondervermögen, das der Landtag mit den Stimmen von CDU und Grünen für Corona-Hilfen eingerichtet hat, stehen für Maßnahmen in Wohngebäuden bereit, mit denen dauerhaft Energie eingespart werden kann“, erklärten die CDU-Politiker. Es sei eine Aufstockung auf 25 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 geplant, falls das Programm auf rege Nachfrage stoße.
Nachholbedarf in Wohngebäuden
Mehr als 80 Prozent des Energieverbrauchs in privaten Haushalten entfielen in den Bereich der Wärme und hier vor allem aufs Heizen. Schlechte Dämmung, alte Fenster oder wenig effiziente Heizungsanlagen seien einige der Gründe. „Hier sind erhebliche Effizienzsteigerungen durch energetische Modernisierung möglich und notwendig. Im Wohnungsbestand besteht Nachholbedarf. Es gilt, in Wärmeschutz wie neue Fenster und Gebäudedämmung sowie eine energiesparende Wärmeversorgung zu investieren“, so Müller-Klepper und Beuth. Mit dem Wärmeeffizienz-Paket für Hessens Häuser soll dies erreicht werden. Ziel sei es, die Sanierungsquote bei Gebäuden bis 2025 von einem auf zwei Prozent zu steigern.
Das neue hessische Programm stockt die Bundesförderung auf, um Investitionen in die energetische Modernisierung noch attraktiver zu machen. Gefördert werden hocheffiziente investive Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden privater Eigentümer sowie in Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaft, die dazu beitragen, den Energieeffizienzstandard Effizienzhaus 55 (oder besser), Effizienzhaus 70 oder Effizienzhaus 85 zu erreichen.
Das Sonderprogramm sieht eine zusätzliche hessische Förderung zu den bestehenden KfW-Programm 430 und 151 Energieeffizient Sanieren vor. Die Bundesförderung der KfW, die je nach Effizienzstandard bis zu 48.000 Euro betragen kann, wird um eine Landesförderung in Form eines Zuschusses erhöht, der bis zu einer maximalen Höhe von 12.000 Euro möglich ist. „Beim höchsten KfW-Standard können bis zu 50 Prozent der Kosten für Wärmedämmung, neue Fenster, Heizung oder Lüftungsanlage übernommen werden – im Maximalfall bis zu 60.000 Euro“, führten die Abgeordneten aus.
Zudem biete das Land privaten Haus- und Wohnungseigentümern, die über energieeffiziente Modernisierung nachdenken, über die Landesenergieagentur eine individuelle Beratung an.
„Energetische Sanierungsmaßnahmen sind ökologisch sinnvoll. Zugleich rechnen sie sich“, so Müller-Klepper und Beuth. Die Gebäudenutzer würden bei den Kosten entlastet. Es werde ein Beitrag zur Werterhaltung der Immobilien geleistet. Mit den Aufträgen, die durch das Förderprogramm möglich würden, unterstütze das Land die kleinen und mittelständischen Architektur- und Handwerksbetriebe im Rheingau-Taunus. „Das neue Sonderprogramm ist ein Konjunkturprogramm für unsere regionale Wirtschaft.“
Anträge für das Sonderprogramm sind bis 31. Dezember 2022 möglich. Nähere Informationen unter www.hessen-macht-50–50.de
Für Fragen steht die Fördermittelberatung der Landesenergieagentur bereit: Hotline: 0611 95017 8400 oder foerdermittelberatung@lea-hessen.de