Gesundheit

Senio­ren-Uni­on Rhein­gau-Tau­nus begrüßt Landarzt-Stipendium

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Der Vor­sit­zen­de der Senio­ren-Uni­on Rhein­gau-Tau­nus und Elt­ville Rudolf Kre­ckel begrüßt den Antrag der CDU-Frak­ti­on und ein­stim­mi­gen Kreis­tags­be­schluss ein Land­arzt-Sti­pen­di­um­aus­zu­ge­ben, damit jun­ge Ärz­te den Weg aufs Land fin­den, um eine qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge und flä­chen­de­cken­de medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung in unse­rem Kreis sicher­zu­stel­len. Kre­ckel hat­te bereits in sei­nem Antrag 2017 an den Lan­des­vor­stand der SU auf die Ver­sor­gung im länd­li­chen Raum hin­ge­wie­sen und dazu gehört vor­ran­gig auch, dass die ärzt­li­che Ver­sor­gung sicher­ge­stellt ist. Die Fra­gen nach Fach­ärz­ten, nach den All­ge­mein­ärz­ten und nach Ver­tre­tung der nächs­ten Not­fall­ver­sor­gung oder den nächs­ten Por­t­al­pra­xen in den wei­te­re Maß­nah­men fest­ge­legt wer­den, sind zu beantworten.

Wir glau­ben, dass unter­schied­li­che Ver­sor­gungs­schlüs­sel hier zwi­schen Stadt und dem länd­li­chen Raum zu ver­wen­den sind, das heißt die Ver­sor­gung muss dem länd­li­chen Raum jeweils ange­passt wer­den, um damit den Bür­gern, auch im Alter, Mög­lich­kei­ten zu schaf­fen, die­se Besu­che zeit­nah durch­füh­ren zu kön­nen. Kran­ken­häu­ser im länd­li­chen Raum soll­ten in die Pla­nung ein­be­zo­gen und für die Zukunft vor­be­rei­tet wer­den. „Hier kann die Ent­wick­lung eines Kreis­kran­ken­hau­ses, wie in einer Kur­stadt Bad Schwal­bach, als Nega­tiv­bei­spiel ange­se­hen wer­den“, so Kreckel.

Des­halb ist es auf­grund der demo­gra­phi­schen Zah­len wich­tig und da der Nach­be­set­zungs­be­darf dann sehr groß, soll­te schon jetzt ent­ge­gen gewirkt wer­den. Der Kreis­vor­sit­zen­de Rudolf Kre­ckel hofft, dass das Land­arzt-Sti­pen­di­um ange­nom­men wird, denn es wird Medi­zin­stu­die­ren­den ab dem 5. Fach­se­mes­ter (nach Bestehen der ärzt­li­chen Vor­prü­fung) gewährt, wenn die­se im Gegen­zug sich ver­pflich­ten, nach erfolg­rei­chem Stu­di­en­ab­schluss eine Tätig­keit in der All­ge­mein­me­di­zin (haus­ärzt­lich-ver­trags­ärzt­lich) im Rhein­gau-Tau­nus-Kreis oder eine ärzt­li­che Tätig­keit am Gesund­heits­amt Rhein­gau-Tau­nus mit einem Min­dest­um­fang von fünf Jah­ren wahr­neh­men. „Denn dadurch kann eine flä­chen­de­cken­de und wohn­ort­na­he medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung auf hohem Niveau im Rhein­gau-Tau­nus-Kreis ent­ste­hen“, so Kreckel.

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