Polizeimeldungen

Poli­zei­mel­dung Rhein­gau-Tau­nus vom 08.01.2021

Veröffentlicht

am

Die schö­ne Win­ter­land­schaft der hes­si­schen Höhen­la­gen lock­te bereits über Sil­ves­ter und am ver­gan­ge­nen Wochen­en­de vie­le Ein­hei­mi­sche und Aus­flüg­ler zum Wan­dern, Schlit­ten- oder Ski­fah­ren ein. Rund um Wies­ba­den, Tau­nus­stein und die umlie­gen­den Ort­schaf­ten wur­den die vor­han­de­nen Park­plät­ze und Zufahrts­we­ge dadurch viel zu stark fre­quen­tiert, was vie­ler­orts zu Park-Cha­os und gefähr­li­chen Ver­kehrs­si­tua­tio­nen wie auch blo­ckier­ten Ret­tungs­we­gen führ­te. Die vie­len Men­schen auf den Hän­gen und Wegen mach­ten es oft unmög­lich, ent­spre­chen­de Abstän­de zuein­an­der ein­zu­hal­ten. Dies wie­der­um rief die Ord­nungs­äm­ter der Kom­mu­nen, wie auch letzt­lich die Poli­zei auf den Plan.

Am kom­men­den Wochen­en­de wer­den fol­gen­de Zufahrts­stra­ßen und Park­plät­ze geschlos­sen bleiben:

   ‑Oestrich-Win­kel: Zufahrt zur Hall­gar­ter Zange

   ‑Tau­nus­stein: Am Hafer­stück; Sport­an­la­ge Hal­berg und untere

Park­plät­ze in Wehen, Zu- und Abfahrts­we­ge zur Reit- und

Ten­nis­sport­an­la­ge Seit­zen­hahn; Park­platz der Fir­ma Bri­ta, Parkplatz

SV Wehen Wiesbaden.

Fol­gen­de Zufahrts­we­ge und Park­plät­ze wer­den ver­stärkt kon­trol­liert und kön­nen je nach Zulauf und Wet­ter­la­ge geschlos­sen werden:

   ‑Wies­ba­den: Eiser­ne Hand, Hohe Wur­zel und Platte

   ‑Schlan­gen­bad: Dreispitz

   ‑Elt­ville: Der Wan­der­park­platz Förs­ter-Bil­ler-Eiche bleibt offen,

wird jedoch bei Voll­aus­las­tung geschlos­sen werden.

Die auf­ge­führ­ten Ört­lich­kei­ten sind nicht abschlie­ßend. Es kön­nen sich im Lau­fe des Wochen­en­des noch wei­ter­rei­chen­de Sper­run­gen ent­wi­ckeln. Die Ein­hal­tung der ent­spre­chen­den Regeln und Vor­schrif­ten wird durch die ört­lich zustän­di­gen Behör­den sowie durch die Bereit­schafts­po­li­zei kontrolliert.

Für die­ses Wochen­en­de erhof­fen wir uns des­halb, dass Sie in Ihrem und dem Inter­es­se Ihrer Lie­ben zu Hau­se blei­ben oder die Natur rund um Ihren Hei­mat­ort genie­ßen. Denn auch im Schnee soll­ten Men­schen­an­samm­lun­gen unbe­dingt ver­mie­den und Abstand­re­geln ein­ge­hal­ten wer­den. Auch soll­te dar­auf geach­tet wer­den, ent­spre­chend aus­ge­wie­se­ne Ret­tungs­we­ge und Orts­durch­fahr­ten sowie Zufahr­ten zu den Park­plät­zen für Ret­tungs­fahr­zeu­ge freizuhalten.

Die mobile Version verlassen