Wohnen

För­de­rung für Bar­rie­re­redu­zie­rung beim Woh­nen für 2021

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Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um des Innern, für Bau und Hei­mat (BMI) hat die För­der­mit­tel für Maß­nah­men zur Bar­rie­re­redu­zie­rung für das Jahr 2021 auf 130 Mio. EUR fest­ge­legt. Im Jahr 2020 stan­den dafür 100 Mio. EUR bereit, im Zuge des Kon­junk­tur­pa­kets wur­de die För­de­rung um wei­te­re 50 Mio. EUR auf­ge­stockt. Die Zuschüs­se kön­nen ab sofort bei der KfW bean­tragt wer­den.
Dr. Ingrid Hengs­ter, Vor­stands­mit­glied der KfW Ban­ken­grup­pe: „Die KfW-Zuschüs­se für die Bar­rie­re­redu­zie­rung sind seit Jah­ren sehr beliebt. Das ist erfreu­lich, weil immer mehr Men­schen in Deutsch­land in Wohn­kom­fort inves­tie­ren und sich dadurch einen län­ge­ren Ver­bleib in der gewohn­ten Umge­bung sichern kön­nen.“
Das BMI und die KfW för­dern bau­li­che Maß­nah­men in Wohn­ge­bäu­den, mit denen Bar­rie­ren im Woh­nungs­be­stand redu­ziert erhöht wer­den. Seit 2009 wur­den knapp 500.000 Wohn­ein­hei­ten mit einem Zusa­ge­vo­lu­men von 4,1 Mrd. EUR mit­hil­fe der För­de­rung umge­baut. Allein im Jahr 2020 waren es 93.000 Wohn­ein­hei­ten mit einem För­der­vo­lu­men von fast 300 Mio. EUR. Zu den typi­schen Moder­ni­sie­rungs­maß­nah­men zäh­len der Ein­bau einer boden­glei­chen Dusche, das Ent­fer­nen von Tür­schwel­len oder der Ein­bau von Auf­zü­gen.
Für ein­zel­ne Maß­nah­men ver­gibt die KfW Zuschüs­se in Höhe von 10 Pro­zent der för­der­fä­hi­gen Kos­ten (max. 5.000 EUR). Wer sein Haus zum Stan­dard „Alters­ge­rech­tes Haus“ umbaut, bekommt 12,5 Pro­zent der för­der­fä­hi­gen Kos­ten (max. 6.250 EUR) von der KfW erstattet.

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