Wohnen

Rekord bei digi­ta­ler Ein­ga­be der Was­ser­zäh­ler­stän­de in Taunusstein

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Ab Diens­tag, 12. Janu­ar, wer­den die Beschei­de über die Grund­be­sitz­ab­ga­ben sowie die Hun­de­steu­er- und Gewer­be­steu­er­vor­aus­zah­lungs­be­schei­de für das Jahr 2021 ver­sen­det. Mit über 72 Pro­zent Online-Ein­ga­ben, gab es in die­sem Jahr einen neu­en Rekord bei der Nut­zung des Online-Wasserzähler-Portals.

Die digi­ta­le Über­mitt­lung der Was­ser-Zäh­ler­stän­de redu­ziert den Ver­wal­tungs­auf­wand deut­lich und hilft bei der schnel­len Bear­bei­tung der Bescheide.

Mit­tei­lun­gen, über Ände­run­gen zum Grund­stücks­ei­gen­tum, ver­spä­te­te Zäh­ler­stand­ab­ga­ben und all­ge­mei­ne Adress­än­de­run­gen, die der Stadt­ver­wal­tung Ende Dezem­ber 2020 zuge­gan­gen sind, konn­ten nicht mehr in den Jah­res­be­schei­den 2021 berück­sich­tigt wer­den. Die­se wer­den in den nächs­ten Wochen ver­ar­bei­tet und ent­spre­chen­de Ände­rungs­be­schei­de mit den aktua­li­sier­ten Daten versendet.

Rück­fra­gen ab bes­ten via E‑Mail
Erfah­rungs­ge­mäß kommt es in den ers­ten zwei Wochen nach Ver­sand der Beschei­de zu ver­mehr­ter tele­fo­ni­scher Kon­takt­auf­nah­me mit dem Steu­er­amt. Aus die­sem Grund bit­tet die Stadt­ver­wal­tung um Ver­ständ­nis, falls nicht direkt ein per­sön­li­cher Ansprech­part­ner tele­fo­nisch erreicht wird. Am bes­ten funk­tio­niert in die­ser Zeit die Kon­takt­auf­nah­me per E‑Mail an steueramt@taunusstein.de. In Hin­blick auf die Coro­na-Pan­de­mie sind per­sön­li­che Vor­spra­chen nur bei Not­wen­dig­keit und – wie im Rat­haus gene­rell – nur mit Ter­min möglich.

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