Wirtschaft

Novem­ber­hil­fe ab 27. Novem­ber beantragen

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Die Antrag­stel­lung und Aus­zah­lung für die außer­or­dent­li­che Wirt­schafts­hil­fe erfolgt voll elek­tro­nisch über die Platt­form www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de und star­tet für die Novem­ber­hil­fe vor­aus­sicht­lich am 27. Novem­ber 2020.

Unter­neh­men und Selbst­stän­di­ge, die von den tem­po­rä­ren Schlie­ßun­gen zur Ein­däm­mung der Coro­na-Infek­tio­nen im Novem­ber erfasst sind, kön­nen eine außer­or­dent­li­che Wirt­schafts­hil­fe bean­tra­gen. Eben­falls antrags­be­rech­tigt sind Hotels sowie Unter­neh­men, die indi­rekt stark betrof­fen sind.Zu letz­te­ren zäh­len Unter­neh­men, die regel­mä­ßig 80 Pro­zent ihrer Umsät­ze mit direkt von den Schlie­ßungs­maß­nah­men betrof­fe­nen Unter­neh­men erzielen.

Mit der Novem­ber­hil­fe wer­den Zuschüs­se pro Woche der Schlie­ßung in Höhe von 75 Pro­zent des durch­schnitt­li­chen wöchent­li­chen Umsat­zes im Novem­ber 2019 gewährt. 

Ande­re staat­li­che Leis­tun­gen, wie z. B. die Über­brü­ckungs­hil­fe oder das Kurz­ar­bei­ter­geld wer­den auf die Novem­ber­hil­fe ange­rech­net. Rei­ne Liqui­di­täts­hil­fen, wie zum Bei­spiel rück­zahl­ba­re KfW-Kre­di­te, wer­den nicht angerechnet.

Solo­selb­stän­di­ge erhal­ten eine Abschlags­zah­lung von bis zu 5.000 Euro; ande­re Unter­neh­men erhal­ten bis zu 10.000 Euro.Erste Aus­zah­lun­gen der Abschlags­zah­lun­gen sol­len ab Ende Novem­ber 2020 erfolgen.Das Ver­fah­ren der regu­lä­ren Aus­zah­lung der Novem­ber­hil­fen wird par­al­lel vor­be­rei­tet und fina­li­siert; es soll unmit­tel­bar im Anschluss an die Abschlags­zah­lun­gen gestar­tet werden.

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