Wirtschaft
Novemberhilfe ab 27. November beantragen
Die Antragstellung und Auszahlung für die außerordentliche Wirtschaftshilfe erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de und startet für die Novemberhilfe voraussichtlich am 27. November 2020.
Unternehmen und Selbstständige, die von den temporären Schließungen zur Eindämmung der Corona-Infektionen im November erfasst sind, können eine außerordentliche Wirtschaftshilfe beantragen. Ebenfalls antragsberechtigt sind Hotels sowie Unternehmen, die indirekt stark betroffen sind.Zu letzteren zählen Unternehmen, die regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen.
Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse pro Woche der Schließung in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt.
Andere staatliche Leistungen, wie z. B. die Überbrückungshilfe oder das Kurzarbeitergeld werden auf die Novemberhilfe angerechnet. Reine Liquiditätshilfen, wie zum Beispiel rückzahlbare KfW-Kredite, werden nicht angerechnet.
Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen sollen ab Ende November 2020 erfolgen.Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen wird parallel vorbereitet und finalisiert; es soll unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden.