Wirtschaft

Inves­ti­ti­ons­zu­schüs­se für die Gastronomie

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Alle Betrie­be in Hes­sen, die sowohl Spei­sen als auch Geträn­ke anbie­ten (Gast­stät­ten nach § 1 HGastG), kön­nen den Inves­ti­ti­ons­zu­schuss bean­tra­gen. Antrags­be­rech­tigt sind Unter­neh­men mit bis zu 49 Beschäf­tig­ten und einem Jah­res­um­satz von höchs­tens 10 Mil­lio­nen Euro, die einen Gast­stät­ten­be­trieb füh­ren. Zuwen­dun­gen wer­den nur für Gast­stät­ten­be­trie­be gewährt, die über einen eige­nen Gast­raum ver­fü­gen. Auch sai­so­na­le Betrie­be sind antrags­be­rech­tigt. Pro Antrag­stel­le­rin oder Antrag­stel­ler wird der Fest­be­trag nur ein­mal ausgezahlt.

Es gibt einen ein­ma­li­gen Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro für Anschaf­fun­gen in Höhe von ins­ge­samt min­des­tens 2.000 Euro net­to. Der Eigen­an­teil beträgt dem­entspre­chend min­des­tens 500 Euro.

Die Anträ­ge kön­nen ab Mon­tag, 23. Novem­ber 2020, 9 Uhr gestellt wer­den. Die Anträ­ge sind per E‑Mail an gastronomie@wibank.de zu sen­den. Das For­mu­lar zur Antrags­stel­lung steht ab 9 Uhr am 23.11.2020 auf der Home­page der WIBank zur Verfügung.Die Bewer­bungs­frist für die ers­te För­der­run­de endet am 26. Novem­ber 2020. Der zwei­te Auf­ruf ist für das ers­te Quar­tal 2021 vorgesehen

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