Wirtschaft
Investitionszuschüsse für die Gastronomie
Alle Betriebe in Hessen, die sowohl Speisen als auch Getränke anbieten (Gaststätten nach § 1 HGastG), können den Investitionszuschuss beantragen. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro, die einen Gaststättenbetrieb führen. Zuwendungen werden nur für Gaststättenbetriebe gewährt, die über einen eigenen Gastraum verfügen. Auch saisonale Betriebe sind antragsberechtigt. Pro Antragstellerin oder Antragsteller wird der Festbetrag nur einmal ausgezahlt.
Es gibt einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro für Anschaffungen in Höhe von insgesamt mindestens 2.000 Euro netto. Der Eigenanteil beträgt dementsprechend mindestens 500 Euro.
Die Anträge können ab Montag, 23. November 2020, 9 Uhr gestellt werden. Die Anträge sind per E‑Mail an gastronomie@wibank.de zu senden. Das Formular zur Antragsstellung steht ab 9 Uhr am 23.11.2020 auf der Homepage der WIBank zur Verfügung.Die Bewerbungsfrist für die erste Förderrunde endet am 26. November 2020. Der zweite Aufruf ist für das erste Quartal 2021 vorgesehen