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KfW-För­de­rung für neue Lade­sta­tio­nen ab 24. November

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900 EUR Inves­ti­ti­ons­zu­schuss pro instal­lier­tem Ladepunkt

Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Ver­kehr und digi­ta­le Infra­struk­tur (BMVI) und die KfW star­ten zum 24.11. das För­der­pro­dukt zur Errich­tung neu­er Lade­sta­tio­nen für Elek­tro­au­tos im nicht öffent­lich zugäng­li­chen Bereich von Wohn­ge­bäu­den. Inves­to­ren erhal­ten für den Erwerb und die Errich­tung neu­er Lade­sta­tio­nen ein­schließ­lich des Anschlus­ses an das Strom­netz einen Zuschuss von 900 EUR pro Lade­punkt. Ziel der För­de­rung ist es, Pri­vat­per­so­nen zu moti­vie­ren, auf elek­trisch betrie­be­ne Fahr­zeu­ge umzu­stei­gen und hier­für eine aus­rei­chen­de Lade­infra­struk­tur im pri­va­ten Bereich zu schaf­fen. Vor­aus­set­zung für die För­de­rung ist, dass der für den Lade­vor­gang genutz­te Strom zu 100 % aus erneu­er­ba­ren Ener­gien stammt. Die­ser kann über einen ent­spre­chen­den Strom­lie­fer­ver­trag und/oder aus Eigen­erzeu­gung vor Ort z.B. aus eine Pho­to­vol­ta­ik-Anla­ge bezo­gen wer­den.
 
Antrags­be­rech­tigt sind Pri­vat­per­so­nen, Wohn­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten, Woh­nungs­un­ter­neh­men, Woh­nungs­ge­nos­sen­schaf­ten und Bau­trä­ger. Der Zuschuss muss vor Beginn des Vor­ha­bens im KfW-Zuschuss­por­tal bean­tragt wer­den (www.kfw.de/440-zuschussportal). Maß­geb­lich für den Vor­ha­bens­be­ginn ist die ver­bind­li­che Bestel­lung der Lade­sta­ti­on bzw. der Abschluss eines ent­spre­chen­den Lie­fe­rungs- und Leis­tungs­ver­trags. Die Aus­zah­lung erfolgt nach Abschluss der Maß­nah­me gegen Vor­la­ge der von den durch­füh­ren­den Fach­un­ter­neh­men erstell­ten Rechnungen.

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