Taunusstein

Zäh­ler­stand online übermitteln

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Ab sofort kön­nen die Was­ser­zäh­ler­stän­de in Tau­nus­stein wie­der ein­fach selbst abge­le­sen und über­tra­gen werden.

Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger kön­nen Ihre Zäh­ler­stän­de im Inter­net unter www.taunusstein.de/wasserzaehler (Was­ser­zäh­ler­stand online) erfas­sen und über­mit­teln und eine Bestä­ti­gung der über­mit­tel­ten Daten für die Akten gleich selbst aus­dru­cken. Das hat gro­ße Vor­tei­le: Durch den digi­ta­len Daten­im­port in das Finanz­sys­tem der Stadt, wer­den Erfas­sungs­feh­ler wei­test­ge­hend ver­mie­den. Auch spart es Zeit und Porto.

Bis zum 11. Dezem­ber steht das Por­tal zur Ein­ga­be der Zäh­ler­stän­de zur Ver­fü­gung steht. Hier müs­sen jeweils  Objekt­num­mer und die jewei­li­ge Zäh­ler­num­mer ein­ge­ge­ben wer­den. Bei­des befin­det sich auf der Able­se­kar­te, die den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern, zusam­men mit der schrift­li­chen Auf­for­de­rung zur Selbstab­le­sung, zuge­stellt wird.

Durch eine Plau­si­bi­li­täts­prü­fung bei der Erfas­sung eines Zäh­ler­stan­des, erfolgt auch in die­sem Jahr ein Warn­hin­weis bei grö­ße­ren Abwei­chun­gen nach oben. In die­sem Fal­le  soll­ten die Erfas­sun­gen über­prüft, und sicher­ge­stellt wer­den, dass die Nach­kom­ma­stel­len nicht mit ange­ge­ben wur­den. Im Zwei­fels­fal­le kann sich mit den Mit­ar­bei­te­rin­nen des Steu­er­am­tes in Ver­bin­dung gesetzt wer­den. Der Daten­schutz ist selbst­ver­ständ­lich gewährleistet.

Per­sön­li­che Abga­be coro­nabe­dingt nicht mög­lich
Neben der Online-Erfas­sung des Zäh­ler­stan­des, kann die Able­se­kar­te auch per Post zurück­ge­sandt oder in den Außen-Brief­kas­ten des Rat­hau­ses ein­ge­wor­fen wer­den. Aller­dings ist auf­grund der aktu­el­len Infek­ti­ons­la­ge und zum Schutz der Mit­ar­bei­ter und Bür­ger die per­sön­li­che Abga­be der Able­se­kar­ten im Rat­haus in die­sem Jahr nicht möglich.

Bei Nicht­mit­tei­lung des Zäh­ler­stan­des bis zum 11. Dezem­ber die­ses Jah­res, wird durch die Ver­wal­tung geschätzt. Von einer Able­sung durch Mit­ar­bei­ter der Stadt­wer­ke kann auf­grund feh­len­der Res­sour­cen und des erhöh­ten finan­zi­el­len Auf­wands nicht aus­ge­gan­gen werden.

Bei wei­te­ren Fra­gen, ste­hen Ihnen die Mitarbeiter/Innen des Steu­er­am­tes unter der Sam­mel­ruf­num­mer 06128/241–570 ger­ne zur Verfügung.

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