Corona
Weitere Lockdown-Verschärfung geplant
Für die geplante Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder am 16.11.2020 sind weitere Verschärfungen des Lockdowns geplant.
Jenseits von Ge- und Verboten sollen die Bundesbürger ihre privaten Kontakte in den kommenden Wochen noch einmal deutlich reduzieren, indem sie
a) sich bei jedem Erkältungssymptom und insbesondere Krankheitssymptomen der Atemwege, zum Beispiel bei Husten oder Schnupfen unmittelbar nach Hause in Quarantäne begeben und auch dort Distanz zu anderen Mitgliedern des Hausstandes und insbesondere zu Risikogruppen im Haushalt wahren. Dort sollen sie fünf bis sieben Tage bis zum Abklingen der Symptome verbleiben. Die Krankschreibung soll telefonisch durch den Hausarzt erfolgen zunächst ohne Präsenzbesuch in der Praxis. Dieser bespricht mit Betroffenen auch, ob die Krankheitszeichen, insbesondere bei Fieber oder der Beeinträchtigung von Geruchs- oder Geschmackssinn, so relevant sind, dass eine Testung, Untersuchung oder eine weitergehende Behandlung erforderlich sind. Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist unter der Telefonnummer 116117 immer erreichbar. In Notfällen, zum Beispiel bei Auftreten von Atemnot, ist unverzüglich die Notfallnummer 112 anzurufen.
b) auf private Feiern zunächst bis zum Weihnachtsfest gänzlich
verzichten.
c) Kinder und Jugendliche dazu anhalten, sich nur noch mit einem festen
Freund oder einer festen Freundin in der Freizeit zu treffen.
d) private Zusammenkünfte mit Freunden und Bekannten auf einen
festen weiteren Hausstand beschränken.
e) auf freizeitbezogene Aktivitäten und Besuche in Bereichen mit
Publikumsverkehr sowie nicht notwendige private Reisen und
touristische Tagestouren gänzlich verzichten.
f) auf nicht notwendige Aufenthalte in geschlossenen Räumen mit
Publikumsverkehr oder nicht notwendige Fahrten mit öffentlichen
Beförderungsmitteln verzichten.
g) Besuche insbesondere bei älteren und vulnerablen Personen nur
dann unternehmen, wenn alle Familienmitglieder frei von jeglichen
Krankheitssymptomen sind und sich seit mindestens einer Woche in keine
Risikosituationen ohne Einhaltung der AHA+AL Regeln oder mit
größerer Personenzahl begeben haben.
Darüber hinaus soll der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und maximal zwei Personen eines weiteren Hausstandes gestattet sein. Dies soll verbindlich gelten und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert werden. Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen soll es angesichts der ernsten Lage in unserem Land nicht geben.
Schulen und Betreuungseinrichtungen sollen weiterhin geöffnet bleiben. Doch auch hierfür soll es striktere Maßnahmen geben:
a) das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Schüler aller Jahrgänge sowie Lehrer auf dem Schulgelände und während des Unterrichts ist vorgesehen.
Das Tragen eines adäquaten Mund-Nasen-Schutzes muss die Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht darstellen, es sei denn, im Einzelfall sprechen medizinische Gründe gegen das durchgängige Maskentragen.
b) Es sind ausnahmslos feste Gruppen (Kohorten) zu bilden, wobei die Größe von Gruppen in Klassenräumen gegenüber dem Regelbetrieb zu halbieren ist. Alternativ sind größere Räumlichkeiten für den Schulbetrieb zu nutzen.
c) eine räumliche Distanz zwischen den einzelnen Gruppen, etwa durch
Verlegung der Schulaktivitäten in andere Räume und entsprechende
Pausenregelungen zu gewährleisten oder eine räumliche Distanz
innerhalb des Klassen- oder Kursverbandes sicherzustellen durch einen
Mindestabstand von 1,5 m und eine angemessene Lüftungsfrequenz, die
bezogen auf die Raumgröße Ansteckungen unwahrscheinlich macht.
d) zur Vermeidung von Ansteckungen während der Schülerbeförderung
durch ein erhöhtes Angebot auf Basis der bereits erhöhten GVFG-Mittel
des Bundes an die Länder einen Mindestabstand von 1,5 m
sicherzustellen.
e) im Falle von Quarantänemaßnahmen ist für alle betroffenen Schüler
Distanzlernen während der Quarantäne zu ermöglichen.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wollen im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 23. November erneut beraten und über die Maßnahmen ab Dezember 2020 Beschlüsse fassen.