Corona

Coro­na-Ver­ord­nung zum Sport und zum Musik- und Kunst­un­ter­richt gelockert

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Das Coro­na-Kabi­nett der Hes­si­schen Lan­des­re­gie­rung hat die bestehen­den Maß­nah­men zur Bekämp­fung des Coro­na-Virus im Bereich Sport und Kunst- und Musik­schu­len verändert.

Dem­nach ist es künf­tig für Ama­teur- und Frei­zeit­sport­ler mög­lich, allei­ne, zu zweit oder mit den Ange­hö­ri­gen des eige­nen Haus­stands auf und in allen Sport­an­la­gen Sport zu trei­ben. Gleich­zei­tig kön­nen die Musik- und Kunst­schu­len wie­der geöff­net werden.

Hes­sen hat­te in bei­den Berei­chen den Beschluss der Minis­ter­prä­si­den­ten kon­se­quent umge­setzt. Sowohl im Sport als auch bei den Musik- und Kunst­schu­len will die Lan­des­re­gie­rung aller­dings im Gleich­klang mit den ande­ren Bun­des­län­dern blei­ben und hat des­halb die ent­spre­chen­den Regeln angepasst.

Ver­bind­li­che Hygie­ne­re­geln in den Vereinen

„Die Hes­sin­nen und Hes­sen sol­len trotz Pan­de­mie die Mög­lich­keit haben, sich fit zu hal­ten und auch gemein­sam sport­lich aktiv zu sein. Wir haben uns dazu auch noch ein­mal inten­siv mit dem Lan­des­sport­bund bera­ten“, erklär­te Innen- und Sport­mi­nis­ter Peter Beuth. Der gemein­sa­me Beschluss lehnt sich an die Rege­lun­gen in ande­ren Bun­des­län­dern an.  Er sieht vor, dass die bis­lang – nach der aktu­el­len Rege­lung — geschlos­se­nen Sport­an­la­gen wie­der öff­nen kön­nen und von Sport­trei­ben­den allei­ne, zu zweit oder mit dem gemein­sa­men Haus­halt genutzt wer­den dür­fen. Auch Sport als Indi­vi­du­al­sport im öffent­li­chen Raum wie etwa Jog­gen, Rad­fah­ren oder Wan­dern wie auch Rei­ten, Rudern oder Segeln sei wei­ter­hin unter Beach­tung der gel­ten­den Begren­zun­gen für Per­so­nen­grup­pen möglich.

„Gemein­sam mit dem Lan­des­sport­bund wol­len wir Frei­zeit- und Ama­teur­sport ermög­li­chen. Es ist aber wich­tig, dass Sport­le­rin­nen und Sport­ler sich an die Regeln hal­ten. Obers­tes Ziel bleibt es, Kon­tak­te auf ein Min­dest­maß zu beschrän­ken, um die Aus­brei­tung des Virus ein­zu­däm­men“, sag­te Peter Beuth. Der Lan­des­sport­bund habe zuge­sagt, dass die ver­bind­li­chen Hygie­ne­re­geln und Kon­takt­be­schrän­kun­gen in den Ver­ei­nen auch ein­ge­hal­ten würden.

Ver­bind­li­che Hygie­ne­re­geln in den Musik- und Kunstschulen

Das Coro­na-Kabi­nett hat eben­falls beschlos­sen, dass Musik- und Kunst­schu­len wie­der geöff­net wer­den kön­nen, die der­zeit geschlos­sen sind. Auch hier müs­sen die Abstands- und Hygie­ne­re­geln beach­tet wer­den. Kunst- und Kul­tur­mi­nis­te­rin Ange­la Dorn erklär­te: „Wir wol­len hier im Kon­zert der Bun­des­län­der blei­ben und haben dies auch im Ein­ver­neh­men mit den betrof­fe­nen Ver­bän­den abge­stimmt.“ Ins­ge­samt wur­den die aktu­el­len sowie neu­en Rege­lun­gen zum Sport sowie den Kunst- und Musik­schu­len mit den Kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bän­den bespro­chen, so dass jetzt vor Ort die Mög­lich­keit besteht, die ent­spre­chen­den Sport­an­la­gen und Musik- und Kunst­schu­len unter den Vor­aus­set­zun­gen der neu­en Ver­ord­nung zu öffnen.

Die­se Ver­ord­nung gilt ab sofort.

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