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Kran­ken­kas­sen erzie­len in 2018 erneut hohen Über­schuss von 2 Mrd. Euro

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Spahn: „Bei­trags­gel­der sind dafür da, die Ver­sor­gung bes­ser zu machen.“Berlin, März 2019

Die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen haben mit einem Ein­nah­me­über­schuss von 2 Mrd. Euro im Jahr 2018 im drit­ten Jahr in Fol­ge ein posi­ti­ves Finanz­ergeb­nis erzielt. Die Betriebs­mit­tel und Rück­la­gen der Kran­ken­kas­sen haben damit Ende Dezem­ber einen Wert von rund 21 Mil­li­ar­den Euro erreicht. Im Durch­schnitt ent­spricht dies etwa 1,1 Monats­aus­ga­ben und damit mehr als dem Vier­fa­chen der gesetz­lich vor­ge­se­he­nen Mindestreserve.

Die Wirt­schaft läuft gut, die Kran­ken­kas­sen haben wei­ter­hin hohe Über­schüs­se. Bei­trags­gel­der sind aber kei­ne Spar­an­la­gen, son­dern sie sind dafür da, die Ver­sor­gung bes­ser zu machen. Das tun wir. Und Kran­ken­kas­sen mit beson­ders hohen Reser­ven müs­sen ihre Rück­la­gen ab 2020 inner­halb von drei Jah­ren unter die gesetz­li­che Ober­gren­ze von 1 Monats­aus­ga­be absen­ken. Dann haben die Bei­trags­zah­ler auch etwas von der guten Finanzlage.Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Ein­nah­men in Höhe von rund 241,4 Mil­li­ar­den Euro stan­den Aus­ga­ben von rund 239,4 Mil­li­ar­den Euro gegen­über. Damit sind die Ein­nah­men der Kran­ken­kas­sen um 3,3 Pro­zent gestie­gen. Die Aus­ga­ben für Leis­tun­gen und Ver­wal­tungs­kos­ten ver­zeich­ne­ten bei einem Anstieg der Ver­si­cher­ten­zah­len von rund 0,8 Pro­zent einen Zuwachs von 3,9 Prozent.

Finanz­ent­wick­lung nach Krankenkassenarten

Auch im ver­gan­ge­nen Jahr ver­buch­ten alle Kran­ken­kas­sen­ar­ten deut­li­che Über­schüs­se. Die All­ge­mei­nen Orts­kran­ken­kas­sen (AOKen) verzeichneten

einen Über­schuss von 1,1 Mil­li­ar­den Euro, die Ersatz­kas­sen von 561 Mil­lio­nen Euro, die Betriebs­kran­ken­kas­sen (BKKen) von 198 Mil­lio­nen Euro, die Innungs­kran­ken­kas­sen (IKKen) von 77 Mil­lio­nen Euro und die Knapp­schaft-Bahn-See von 90 Mil­lio­nen Euro. Ledig­lich die Land­wirt­schaft­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung, die nicht am Risi­ko­struk­tur­aus­gleich teil­nimmt, erziel­te ein gerin­ges Defi­zit von 8 Mil­lio­nen Euro.

Ergeb­nis des Gesundheitsfonds

Auch der Gesund­heits­fonds erziel­te 2018 dank der posi­ti­ven Ein­nah­me­ent­wick­lung einen Über­schuss von 562 Mio. Euro. Damit ver­füg­te der Fonds zum Stich­tag 15. Janu­ar 2018 über eine

Liqui­di­täts­re­ser­ve in einer Grö­ßen­ord­nung von rund 9,7 Mil­li­ar­den Euro. Durch die wei­ter­hin sehr güns­ti­ge Ent­wick­lung der Bei­trags­ein­nah­men des Gesund­heits­fonds bei einem Anstieg der bei­trags­pflich­ti­gen Ein­nah­men von 4,3 Pro­zent pro­fi­tiert die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung wie die ande­ren Sozi­al­ver­si­che­rungs­zwei­ge von der posi­ti­ven Lohn- und Beschäftigungsentwicklung.

Mode­ra­te Ausgabenzuwächse

Bei den Kran­ken­kas­sen gab es im ver­gan­ge­nen Jahr einen Aus­ga­ben­zu­wachs von 3,9 Pro­zent bei einem Anstieg der Ver­si­cher­ten­zah­len von 0,8 Pro­zent. Die Aus­ga­ben­ent­wick­lung 2018 beweg­te sich damit wei­test­ge­hend im Rah­men der Erwar­tun­gen des Schät­zer­krei­ses, der im Okto­ber für das Gesamt­jahr 2018  von einem ähn­li­chen Anstieg aus­ge­gan­gen war.

Ent­wick­lun­gen in den grö­ße­ren Ausgabenbereichen 

Die Aus­ga­ben für Kran­ken­haus­be­hand­lung sind2018 um 3,1 Pro­zent gestie­gen. Bei Preis­ab­schlüs­sen zwi­schen 2,5 und 3 Pro­zent deu­tet alles dar­auf hin, dass die Men­gen­ent­wick­lung in den Kran­ken­häu­sern wie im Jahr 2017 mode­rat ver­lau­fen ist.

Die Arz­nei­mit­tel­aus­ga­ben stie­gen um 3,1 Pro­zent. Hier­bei spie­len wei­ter­hin die Ent­wick­lun­gen im Bereich inno­va­ti­ver Arz­nei­mit­tel eine zen­tra­le Rol­le. Bei den Rabatt­ver­ein­ba­run­gen zwi­schen Kran­ken­kas­sen und phar­ma­zeu­ti­schen Unter­neh­mern gab es eine deut­li­che Erhö­hung des Erstat­tungs­vo­lu­mens um rund 9 Prozent.

Im Bereich der ver­trags­ärzt­li­chen Ver­gü­tung stie­gen die Aus­ga­ben um rund 3,1 Pro­zent. Erheb­li­che Zuwäch­se ver­buch­ten dabei ins­be­son­de­re die Hoch­schul­am­bu­lan­zen, deren Ver­gü­tun­gen um rund 24 Pro­zent gestie­gen sind sowie die psy­cho­the­ra­peu­ti­schen Leis­tun­gen, deren Aus­ga­ben (inkl. Nach­zah­lun­gen für Vor­jah­re) um rund 18 Pro­zent stiegen.

Bei den Aus­ga­ben für zahn­ärzt­li­che Behand­lung betrug der Anstieg 2,7 Pro­zent, beim Zahn­ersatz 1,5 Pro­zent.

Deut­lich über­pro­por­tio­nal sind die Aus­ga­ben für Heil­mit­tel mit 11,5 Pro­zent gestie­gen. Bei Heil­mit­teln machen sich vor allem die schritt­wei­se erfolg­ten Hono­rar­er­hö­hun­gen auf Grund des Heil- und Hilfs­mit­tel­ver­sor­gungs­ge­set­zes bemerk­bar, die zu einer deut­li­chen Ver­bes­se­rung der wirt­schaft­li­chen Situa­ti­on der Heil­mit­tel­er­brin­ger bei­tra­gen. Der Zuwachs bei Hilfs­mit­teln betrug 4,7 Prozent.

Die Net­to-Ver­wal­tungs­kos­ten der Kran­ken­kas­sen sind nach einer rück­läu­fi­gen Ent­wick­lung im  Vor­jahr um 5 Pro­zent gestiegen.

Die­ser über­pro­por­tio­na­le Zuwachs ist zum Teil auf erhöh­te Zufüh­run­gen zu Alters­rück­stel­lun­gen und gerin­ge­re Erstat­tun­gen von Ver­wal­tungs­kos­ten durch die Ren­ten- und Pfle­ge­ver­si­che­rung zurück­zu­füh­ren. Rech­net man die erhöh­ten Zufüh­run­gen zu den Alters­rück­stel­lun­gen im Ver­gleich zum Vor­jah­res­zeit­raum her­aus, lag der Anstieg der Net­to-Ver­wal­tungs­kos­ten – ähn­lich wie der Zuwachs bei den Leis­tungs­aus­ga­ben – bei rund 3,9 Prozent.

Wei­te­re Perspektive

Die end­gül­ti­gen Finanz­ergeb­nis­sen des Jah­res 2018 lie­gen Mit­te Juni vor. Nach den aktu­el­len Erkennt­nis­sen und unter Berück­sich­ti­gung der Pro­gno­se des Schät­zer­krei­ses spricht alles dafür, dass die GKV im Gesamt­jahr 2019 wie­der schwar­ze Zah­len schrei­ben wird. Nach Aus­wer­tung der Ergeb­nis­se des Schät­zer­krei­ses für 2019 hat das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit den zur Deckung der Aus­ga­ben erfor­der­li­chen durch­schnitt­li­chen Zusatz­bei­trags­satz auf 0,9 Pro­zent fest­ge­legt. Obwohl eine Rei­he von Kran­ken­kas­sen zum Jah­res­wech­sel ihren Zusatz­bei­trags­satz abge­senkt hat, liegt der durch­schnitt­lich erho­be­ne Zusatz­bei­trags­satz der­zeit bei rund 1,0 Prozent.

Die­se Dif­fe­renz ver­deut­licht den Spiel­raum, den die Kran­ken­kas­sen haben, um ihre Ver­si­cher­ten durch Absen­kun­gen der Zusatz­bei­trä­ge zu ent­las­ten. Dabei ist der schritt­wei­se Abbau über­höh­ter Finanz­re­ser­ven, den das Ver­si­cher­ten­ent­las­tungs­ge­setz den Kran­ken­kas­sen ab 2020 vor­gibt, noch nicht berück­sich­tigt. Zum Jah­res­wech­sel 2018/2019 hat­ten 69 von 110 Kran­ken­kas­sen Betriebs­mit­tel und Rück­la­gen ober­halb der Gren­ze von 1 Monats­aus­ga­be; 42 davon hat­ten sogar Finanz­re­ser­ven  ober­halb von 1.1/2 Monatsausgaben.

Ab 1. Janu­ar 2019 pro­fi­tie­ren die GKV-Mit­glie­der von den Rege­lun­gen des Ver­si­cher­ten­ent­las­tungs­ge­set­zes. Rund 50 Mio. Beschäf­tig­te und Rent­ner wer­den ab 2019 um jähr­lich ins­ge­samt rund 7 Mrd. Euro ent­las­tet, weil Arbeit­ge­ber und Mit­glie­der die Bei­trä­ge wie­der zu glei­chen Tei­len tragen.

Auch Selbst­stän­di­ge mit gerin­gen Ein­kom­men wer­den in der gesetz­li­chen Kran­ken- und sozia­len Pfle­ge­ver­si­che­rung ab 2019 um jähr­lich ins­ge­samt rund 1 Mrd. Euro ent­las­tet. Der Min­dest­bei­trag für Selbst­stän­di­ge sank von monat­lich 420 Euro auf rund 190 Euro und wur­de damit zum Jah­res­wech­sel mehr als hal­biert. Hier­von pro­fi­tie­ren min­des­tens 500 Tsd. Selbst­stän­di­ge mit gerin­gen Einkommen.

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